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Themenbereich: Schwangerschaftsbeschwerden

Frühschwanger, gesundheitl. Probleme und Probleme am Arbeitsplatz

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebe Hebammen, mein Problem sieht folgendermaßen aus: Ich bin in der 5 SSW. Es ist meine 2. Schwangerschaft (gewünscht). Mir geht es nicht besonders gut körperlich aber auch seelisch. Ich leide unter Übelkeit, was ja klar war, dass es passieren könnte aber jetzt trifft es mich sehr. Zudem schlafe und esse ich sehr schlecht und ich fühle mich schlapp und abgespannt. Mein sehr großes Problem ist, dass ich sehr große Probleme mit meinem Vorgesetzten auf der Arbeit habe. Daher resultieren auch meine Schlaf- und Essprobleme (habe innerhalb von zwei Monaten 7 kg abgenommen). Die Situation ist so angespannt, dass ich kaum bewältige qualitative Arbeit zu leisten. Kurzum: ich denke an Kündigung. Auch zum Schutz meines Wunschkinds. Können Sie mir Tipps zu dieser Situation geben aber auch zu meiner Übelkeit bzw. meinen Schlafproblemen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar! Viele Grüße

Frage vom 03.09.2014

Eine Kündigung wäre unklug! Sie würden ein sicheres Arbeitsverhältnis aufgeben, denn Sie sind als Schwangere (fast) unkündbar für Ihren Arbeitgeber. Haben Sie mit der VG schon gesprochen, weiß er schon, dass Sie schwanger sind? Sie haben einen Anspruch auf einen Schwangerschafts-gerechten Arbeitsplatz, auf Schutzmaßnahmen, die das Mutterschutzgesetz vorschreibt.
Für den Moment, wenn Sie in körperlich schlechter Verfassung sind, schlecht schlafen können etc, sollten Sie sich von FÄ oder von der Hausärztin krank schreiben lassen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kräfte für die Schw. zur Verfügung haben, dass Sie nicht weiter an Gewicht abnehmen sondern sich erholen und wieder zu Kräften kommen. Reden Sie mit Ihrer FÄ, lassen Sie sich untersuchen und evtl ein paar Tage krank schreiben, sorgen Sie für Unterstützung zu Hause (Partner, Freunde, Eltern/ Schwiegereltern,...), damit Sie ein bisschen entlastet sind u sich wieder freuen können auf das Baby!
Am Arbeitsplatz muss ebenso auf Ihre "besonderen Umstände" Rücksicht genommen werden - s. Mutterschutzgesetz, das weiß auch jeder Arbeitgeber, da gibt es keine Ausreden! Alles Gute für Sie und Ihre Familie!

Antwort vom 04.09.2014


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