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Themenbereich: Recht & Rat

Keiner will ein Beschäftigungsverbot aussprechen

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo ich habe eine frage ich bin im zweiten Monat schwanger und arbeite in vollzeit als Krankenschwester in der Geriatrie. Da wir da besonders hart körperlich belastet werden (komplette Pflege alter hilsbedürftiger Menschen) und immer mehr isolierte Infektionspatienten haben traue ich es mir nicht zu mich und mein Baby ausreichend zu schützen. Meine FA meint aber mein betriebsarzt stellt ein Attest für mich wegen beschäftigungsverbot aus was aber nicht richtig ist das muss Sie tun. Könnt ihr mir bitte helfen?

Frage vom 13.10.2014

Hallo,
das ist tatsächlich schwierig. Ihre Ärztin muss dann ein BV aussprechen wenn sie Gefahr für Sie und/ oder ihr Kind befürchtet. Das tut sie offensichtlich nicht, was ja auch erst mal ganz prima ist. In der Regel muss es spürbar werden, dass Ihre Arbeit eine Gefahr darstellt. Das heisst z,B dass sie vorzeitige Wehen bekommen oder Blutungen ode,r oder. Das wird im zweiten Monat so alles nicht sein, und somit hat die Ärztin auch erstmal keine Möglichkeit sie in BV zu setzen. Ihr Arbeitgeber wäre angehalten, Sie von der Betreuung von Patienten mit ansteckenden Infektionskrankheiten fernzuhalten- kann er das nicht, weil zB alle zu Pflegenden eine Infektionskrankheit haben und er Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, dann kann Sie der Betriebsarzt ins BV setzen. Wenn die Mutterschaftsrichtlinien eingehalten werden und Sie derzeit keine körperlichen Beschwerden haben, die auf Ihre Tätigkeit zurückzuführen sind, dann greift das BV nicht. Wenn sie schwangerschaftsbedingte Beschwerden haben, dann müssten Sie krankgeschrieben werden, aber auch das reicht nicht für ein BV.
Vielleicht würde Ihr Betriebsarzt eine Empfehlung für ein BV für die FÄ ausstellen und sie macht es dann? Sie können auch Ihren Arbeitsplatz vom Gewerbeaufsichtsamt besichtigen lassen um bescheinigt zu bekommen, dass ihr Arbeitsplatz eine Gefahr für Sie und das ungeborene Kind darstellt.
Die Ausstellung des BV stellt immer ein Problem dar, alle beteiligten Ärzte schieben es wie eine heisse Kartoffel hin und her- sie können sich bei Falschausstellung strafbar machen und das Gesetz regelt was vorliegen muss, nicht der Arzt und wenn er es attestiert muss es ggf einer Überprüfung standhalten. Suchen Sie doch nochmal mit der Pflegedienstleitung das Gespräch,vielleicht lässt sich eine für Sie gute Lösung finden. Viel Glück Judith

Antwort vom 15.10.2014


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