Beschäftigungsverbot nach 3 Bandscheibenvorfällen?
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habe mich bis jetzt nicht getraut mit meinem Arzt zu reden, da er sehr knausrig ist, deswegen wollte ich mich erstmal anderweitig erkundigen.
Ich arbeite eigentlich in der Produktion der Automobilindustrie. Durch die Schwangerschaft habe ich einen Platz im Büro bekommen, da ich an meinem Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten darf.
Ich habe letztes Jahr schon Arbeitsplatz intern gewechselt, da ich 3 Bandscheibenvorfälle hab.
war jetzt lange schmerzfrei. habe auch noch nie gesessen bei der Arbeit.
Seitdem ich im Büro sitze(7 Wochen) hab ich wieder starke Schmerzen, sodass ich kaum aufstehen kann und mir das sogar bis in den Kopf zieht und teilweile Ohrensausen habe.
an den Lendenwirbeln zieht es bis in die Beine und ich bin erst in der 14 SSW.
Stützstrümpfe wegen Wasser und vielen Krampfadern muss ich auch schon tragen.
bewege mich auch regelmäßig mit radfahren und schwimmen und habe von meiner Hebamme ein Kissen zum sitzen bekommen.
noch dazu bin ich an dem Arbeitsplatz nicht wirklich willkommen, was mir doch sehr auf die Psyche schlägt, wo ich oft zuhause sitze und heulen könnte.
schlafe nachts kaum noch.
besteht da die Chance frühzeitig vom Arzt ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?
ich weiß nicht, wie ich die Schmerzen bis zum Ende aushalten soll und ich hab noch nicht mal zugenommen.
Liebe Grüße
Frage vom 04.08.2015
das ist auf jeden Fall möglich, wenn die Situation für Mutter und Kind nicht in Ordnung ist.
Wenn Sie solche massiven Probleme körperlich und psychisch haben, dann ist das aus meiner Sicht ein Grund ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Aber natürlich brauchen Sie dafür die Bescheinigung vom Arzt.
Ich würde mich an ihn wenden und wenn das problematisch ist, dann würde ich vielleicht auch noch meinen Hausarzt ansprechen.
Desweiteren möchte ich Sie dringend bitten Ihre Hebamme vor Ort auch anzurufen, vielleicht hat Sie noch Tips vor Ort.
Ich hoffe, daß es Ihnen bald besser geht und der Arzt Verständnis zeigt.
Viel Glück für Ihre weitere Schwangerschaft.
Diekmann
Antwort vom 05.08.2015