Hallo ich war heute beim Bezriebsarzt der hat sich ein bisschen unklar ausgedrückt. Er hat gesagt welche Tätigkeiten ich nicht mehr ausführen darf ich arbeite in einem Heim für behinderte Menschen er hat gesagt ich darf nicht schwer heben kein Insulin spritzen keine Lagerungen durchführen kein Kontakt mit fäkalien. Er hat gesagt er kann den arbeitgeber,nur beraten und beschäftigungsverbot könnte nur mein Frauenarzt ausstellen. Prinzipiell darf ich auf der Arbeit nix mehr ausführen und das heißt ja praktisch das ich ein beschäftigungsverbot habe oder brauch ich noch nen Attest von meinem Arzt oder reicht der Bericht vom betriebsarzt
Hallo, ein generelles Beschäftigungsverbot erfolgt nach Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes (also wenn vom Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht) und wird vom Arbeitgeber und meist auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ausgesprochen.
Da von Ihrem Arbeitsplatz keine generelle Gefährdung ausgeht, sondern "nur" bei bestimmten Tätigkeiten, wäre eine Möglichkeit innerhalb des Arbeitsplatzes in Bereichen zu arbeiten, von denen diese Gefährdung nicht ausgeht.
Das generelle Beschäftigungsverbot stellt also nicht Ihr Frauenarzt aus.
Dieser kann ein individuelles Beschäftigunsverbot aussprechen, wenn durch Fortführung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind konkret gefährdet wird (z.B. vorzeitige Wehen, Risikoschwangerschaft...). Dieses hat also eine medizinische Indikation.
Alles Gute für Sie!
Antwort vom 08.09.2016
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Frage vom 06.09.2016
Da von Ihrem Arbeitsplatz keine generelle Gefährdung ausgeht, sondern "nur" bei bestimmten Tätigkeiten, wäre eine Möglichkeit innerhalb des Arbeitsplatzes in Bereichen zu arbeiten, von denen diese Gefährdung nicht ausgeht.
Das generelle Beschäftigungsverbot stellt also nicht Ihr Frauenarzt aus.
Dieser kann ein individuelles Beschäftigunsverbot aussprechen, wenn durch Fortführung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind konkret gefährdet wird (z.B. vorzeitige Wehen, Risikoschwangerschaft...). Dieses hat also eine medizinische Indikation.
Alles Gute für Sie!
Antwort vom 08.09.2016