Beschäftigungsverbot in der SWS
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Frage vom 06.09.2016
Da von Ihrem Arbeitsplatz keine generelle Gefährdung ausgeht, sondern "nur" bei bestimmten Tätigkeiten, wäre eine Möglichkeit innerhalb des Arbeitsplatzes in Bereichen zu arbeiten, von denen diese Gefährdung nicht ausgeht.
Das generelle Beschäftigungsverbot stellt also nicht Ihr Frauenarzt aus.
Dieser kann ein individuelles Beschäftigunsverbot aussprechen, wenn durch Fortführung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind konkret gefährdet wird (z.B. vorzeitige Wehen, Risikoschwangerschaft...). Dieses hat also eine medizinische Indikation.
Alles Gute für Sie!
Antwort vom 08.09.2016