Welche Regelungen bestehen im Mutterschutz
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Frage vom 16.09.2017
Sie dürfen zum Beispiel keiner Arbeit nach 20 Uhr mehr nachgehen und es muss die Möglichkeit bestehen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen machen. Der reguläre Mutterschutz (mit Arbeitsfreistellung) beginnt 6 Wochen vor der Geburt, aber unter bestimmten Umständen, kann der Gynäkologe auch eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen.
Unter der Webadresse bmfsfj.de können Sie sich den Leitfaden zum Mutterschutz runterladen. Dort können Sie sich über alle Bestimmungen genauestens informieren.
Alles Gute.
Cl.Osterhus
Antwort vom 18.09.2017