Muss eine Ausschabung bei Fehlgeburt sein?
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ich wäre rechnerisch jetzt 12+4, allerdings wurde bei mir vor drei Tagen eine missed abortion festgestellt. Der Embryo hat eine SSL von 2,5 cm, ist also schon vor ca. drei Wochen gestorben. Dies ist schon meine zweite ma. Die letzte war im August 2016 und direkt am Tag nach der Diagnose wurde eine Ausschabung gemacht. Nun zu meiner Frage: ich möchte mir diesmal eigentlich gern die Ausschabung sparen, allerdings fürchte ich, dass ich keinen Gynäkologen finde, der mich dabei begleitet. Ausserdem hat das Herz des Babys ja schon vor einiger Zeit aufgehört zu schlagen und ich hab keinerlei Anzeichen für einen natürlichen Abgang. Wie lange darf man warten, bis die Fehlgeburt einsetzt? Bei welchen Symptomen sollte man dringend zum Arzt? Der Termin für die Ausschabung soll schon morgen sein. Irgendwie wird man ja oft dazu gedrängt, dass sie möglichst schnell passieren soll. Aber ich fühl mich nicht gut dabei.
Ich würde mich sehr über ein paar Tips, wie ich damit umgehen kann, ohne meine eigene Gesundheit zu gefährden, freuen.
Vielen Dank schon mal
und Grüße
Frage vom 21.01.2018
Sie haben die Möglichkeit sich vor, bei und nach einer Fehlgeburt von einer Hebamme betreuen zu lassen. Diese kann Ihnen individuell für Sie passende Tipps zum weiteren Vorgehen geben und Sie entsprechend der medizinischen Befunde und Ihrer Wünsche beraten.
Wenn Sie alleine abwarten: dringend ist ein Arztbesuch oder eine Klinik zu empfehlen, wenn sich Anzeichen einer Infektion einstellen (zum Beispiel durch Fieber). Dazu kann es aber eher dann kommen, wenn die Fehlgeburt bereits begonnen hat und sich der Abschluss länger hinzieht. Außerdem wenn Sie das Gefühl haben, dass die Blutungen zu stark sind (beispielsweise durch Kreislaufprobleme). Ganz ohne gesundheitliche Gefährdung ist weder das Abwarten noch die Ausschabung, jedoch wäre es auch der Fortgang der Schwangerschaft nicht gewesen.
Bei Nachfragen können Sie sich gerne erneut an uns wenden oder die Kommentarfunktion nutzen.
Herzliche Grüße, Monika Selow
Antwort vom 22.01.2018