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Themenbereich: Kinderwunsch

Wartefrist nach Fehlgeburt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo!

Ich bin gerade etwas ratlos, was ich jetzt nach meiner zweiten Fehlgeburt machen und denken soll. Vor 2 Jahren kam nach einer unproblematischen Schwangerschaft mein Sohn per KS zur Welt. Im April 2018 hatte ich eine missed abortion in der 10. ssw mit AS, 4 Wochen später wurde ich erneut schwanger und habe das Kind in der 6. ssw auf natürlichem Weg verloren. Wo ich nach der ersten FG noch zuversichtlich war, habe ich jetzt einfach nur Angst, dass es noch ein mal passiert.

Ich war seitdem bei meiner Ärztin und ihrem Mann, der auch FA ist. Sie war sehr entspannt und meinte: "Sie können es sofort wieder versuchen!" Er aber fand bei der Gerinnungsanalyse ein paar ungünstige Parameter (Protein-C-Aktivität am untern Ende des Normalbereichs), und verordnete etwas ganz anderes: 2-3 Zyklen Pause, dabei Unterstützung der Schleimhaut-Bildung durch die Pille oder ein natürliches Östrogen, bei Eintreten der Schwangerschaft ASS.

Die Gerinnungs-Problematik, falls sie denn eine ist, werde ich bald noch mit einer Ärztin besprechen. Raten Sie davon unabhängig zu einer Pause von 2 Zyklen, oder, falls ich bereit bin, zum weiter-probieren? Ich würde gern wieder schwanger werden, das Abwarten belastet mich wahnsinnig. Aber ich will auch nicht aus Ungeduld eine weitere Fehlgeburt provozieren.

Vielen Dank

Frage vom 22.06.2018

Hallo, es ist ganz verständlich, dass man nach zwei Fehlgeburten ängstlicher ist. Ganz Allgemein gibt es keine festgelegte Wartefrist mehr nach einer Fehlgeburt, wie sie früher empfohlen wurde. Dennoch kann es im individuellen Fall manchmal Sinn machen. Wie das bei Ihnen ist aufgrund einer wohl nicht ausreichend aufgebauten Schleimhaut, kann Ihr Arzt am Besten beurteilen.
2 bis 3 Monate sind objektiv gesehen natürlich keine lange Zeit, aber trotzdem kann das schwer auszuhalten sein bei starkem Kinderwunsch.
Normalerweise kommt es nur zu einer Schwangerschaft, wenn der Körper auch bereit dazu ist. Das heißt, das sich ein Ei in einer unzureichend aufgebauten Schleimhaut auch nicht einnisten könnte und es somit zu keiner Schwangerschaft kommen würde.


Antwort vom 28.06.2018


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