Kann ich Cytotec auch anders nehmen als verordnet?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
gestern habe ich nach der Diagnose “missed abortion“ in der 8. Ssw 4 Tabletten Cytotec (200mg) zur Unterstützung eines natürlichen Abganges mit nach Hause bekommen.
Die Dosierungsanweisung war 2 Tage lang abends und morgens je eine Tablette zu nehmen. 2 Tabletten habe ich bereits genommen. Bis jetzt macht sich keine Wirkung bemerkbar.
Leider erreiche ich wegen des Wochenendes meine Ärztin nicht, deswegen wende ich mich an Sie.
Meine Fragen:
1. Kann ich die restlichen 2 Tabletten auch auf einmal nehmen, bzw. ist dadurch eine bessere Wirkung wahrscheinlicher?
2. Ich habe die Tabletten bisher oral eingenommen. Wäre vaginal sinnvoller?
3. Nach welchem Zeitraum, in dem keine Wirkung auftritt, muss ich damit rechnen, dass Cytotec bei mir nicht anschlägt?
Herzlichen Dank!
Frage vom 26.04.2019
Cytotec schlägt manchmal erst nach einem erneuten Versuch an. Nicht sinnvoll ist es im Falle des nicht sofort einsetzenden Wirkungseintritts die Dosierung zu ändern oder sonstige Änderungen (wie vaginale Gabe) vorzunehmen. Bitte halten Sie sich bei der Einnahme an die Dosierung und den Einnahmeweg, der Ihnen gesagt wurde. Sollte mit dem Cytotec derzeit keine Einleitung der Fehlgeburt möglich sein, so können Sie nach einer Wartezeit einen erneuten Versuch starten. Es ist zwar psychisch unangenehm auf eine Fehlgeburt zu warten, es besteht aber keine Eile für einen Eingriff, wie beispielsweise eine Operation. Vielleicht benötigen Sie auch erst etwas Zeit, um die Schwangerschaft loslassen zu können.
Alles Gute für Sie, Monika Selow
Antwort vom 28.04.2019