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Vorsorgeuntersuchung Kind | Babyclub.de News
Seit dem 01. September 2016 gelten neue Richtlinien für die Früherkennungs-untersuchungen bei Kindern, die die bisherigen U-Untersuchungen erweitern und ergänzen. Auch das gelbe Vorsorgeheft wurde grundlegend überarbeitet und weist einige Neuerungen auf. Alles, was ihr dazu wissen müsst, erfahrt ihr hier.
Was hat sich geändert?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, hat nach jahrelangen Verhandlungen die Regeln zur Früherkennung bei Kindern weiter ausgebaut und verbessert. Für die Überarbeitung der Kinderrichtlinien wurden die Untersuchungsmethoden und -zeitpunkte der U-Untersuchungen auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft und teilweise geändert. Die Änderungen betreffen vor allem die psychosoziale Entwicklung des Kindes. Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Neugeborene können auf Mukoviszidose (eine Lungenerkrankung) getestet werden
- durch zusätzliche Sozialanamnesen wird die Betreeungssituation und die Belastung der Familie erfasst, ebenso Konzentrationsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Auch nach dem Medienkonsum des Kindes und nach seinen sportlichen Aktivitäten wird gefragt
- bei den ersten U-Untersuchungen bekommen die Eltern Informationen über regionale Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Eltern-Kind-Hilfen
- es gibt eine ärztliche Beratung zu bestimmten Gesundheitsthemen, ab der U3 beispielsweise zu den empfohlenen Schutzimpfungen. Je nach Alter des Kindes kommen auch andere Punkte zur Sprache wie Unfallvorbeugung, Babyernährung und eine sichere Schlafumgebung. Eltern können zudem besondere Belastungen, Sorgen oder Probleme ansprechen, die mit dem Kind zu tun haben
- die Untersuchungen, welche die Entwicklung der Sehleistung, Fein- und Grobmotorik und Sprache betreffen, wurden verbessert
- der entwicklungsneurologische Verlauf von Kindern steht im Mittelpunkt
- der Hörtest erfolgt bei der U8 durch Audiometrie. Bei der Audiometrie wird die Funktion des Hörorgans mittels verschiedener Testverfahren, wie eine einfache Stimmgabelprüfung, untersucht
- die Mund- und Zahngesundheit wird noch besser unterstützt: Eltern werden verstärkt über das frühzeitige Vorsorgeangebot mit den regelmäßigen Zahnarzt-Terminen informiert
- das Gelbe Heft ist nun umfassender: Im neuen Heft werden zukünftig die wichtigsten Themen jeder U-Untersuchung für die Eltern kurz beschrieben und es gibt Platz für individuelle ärztliche Empfehlungen. Der Besuch einer U-Untersuchung wird in einer herausnehmbaren Teilnahmekarte schriftlich bestätigt. Bei Bedarf können Eltern diese zum Beispiel in der Kita vorlegen, um zu belegen, dass ihr Kind alle U-Untersuchungen gemacht hat ohne sensible Daten preiszugeben. Das neue Heft erhalten Eltern von Neugeborenen und kleinen Kindern bis zur U6. Eltern, die bereits ein solches Heft für ihr Baby haben, aber im September noch nicht bis zur U6 gekommen waren, müssen zukünftig das alte und das neue Heft mit zum Arzt nehmen, da die alten Eintragungen nicht übertragen werden. Kinder, die im September die U6 bereits hinter sich hatten, behalten ihr altes Gelbes Heft und der Arzt trägt die Ergebnisse auf Einlegeblättern ein, die eingeklebt werden.
Wann sind die Neuerungen gültig?
Im stationären Bereich (Krankenhaus) greift die neu gefasste Kinder-Richtlinie mit Inkrafttreten, also seit 1. September. Entsprechend müssen dort die Untersuchungen für Neugeborene nach der jetzt gültigen Kinder-Richtlinie durchgeführt und schon in das neue Kinderuntersuchungsheft eingetragen werden.
Anders sieht das bei den Neuerungen im vertragsärztlichen Bereich (Kinderarztpraxis) aus. Diese sind noch keine Kassenleistung, da die Vergütungsregeln erst noch festgelegt werden müssen. Dazu muss der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) geändert werden. Dies könne aber noch mindestens ein halbes Jahr dauern, erklärt der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Dr. Hermann-Josef Kahl. Der EBM ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung und regelt, wie Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Bezüglich der Verwendung des Kinderuntersuchungsheftes empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein pragmatisches Vorgehen: Auch bei Kindern mit einem neuen Gelben Heft sollen die Ärzte bis zur EBM-Anpassung die Kinder-Untersuchungen nach der „alten“ Kinder-Richtlinie durchführen, diese aber bereits im neuen Gelben Heft dokumentieren.
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