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Kostenerstattung für Familien

Übernehmen Kassen die Meningokokken-Impfungen?

Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden1. Sie treffen am häufigsten Babys und Kleinkinder, da deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist2.

Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen, wie die gegen Meningokokken B und ACWY, steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht.

Nachfragen lohnt sich

Auf der Internetseite www.meningitis-bewegt.de/kostenerstattung kann nachgesehen werden, ob die eigene Krankenkasse die Kosten für die gewünschte zusätzliche Meningokokken-Impfung als freiwillige Leistung oder als Reiseschutzimpfung komplett oder teilweise übernimmt. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenkasse per E-Mail oder Brief.

Falls eine Impfkostenübernahme nicht bestätigt wurde, haben Eltern eine weitere Chance der Kostenerstattung - sie können mit Vorlage der Belege um eine Einzelfallentscheidung bitten in der Hoffnung, dass die Kosten nachträglich erstattet werden. Es empfiehlt sich also, bei der Krankenkasse persönlich und evtl. auch mehrmals nach zu fragen, um doch noch eine Kostenerstattung bewirken zu können.

1BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. Oktober 2022.
2Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. Oktober 2022.

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