U10-Untersuchung
Wann zur U10-Untersuchung?
Zum Zeitpunkt der U10-Untersuchung ist das Kind bereits eingeschult. Das Kind ist mittlerweile sieben bis acht Jahre alt. Der Arzt begutachtet vor allem die Anzeichen für Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, die sich häufig erst nach dem Schuleintritt bemerkbar machen.
Dazu zählen beispielsweise Störungen der motorischen Entwicklung, ADHS sowie die Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Hinweis: Die U10-Untersuchung wird nicht von allen Krankenkassen finanziert. Bitte informiert euch im Voraus bei eurer Krankenkasse.
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