U7-Untersuchung
Wann zur U7-Untersuchung?
Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat findet die "Zweijahres-" bzw. U7-Untersuchung statt. Die letzte Untersuchung liegt nunmehr ein Jahr zurück und innerhalb der vergangenen zwölf Monate hat das Kind große Entwicklungsschritte vollzogen, die nun überprüft werden wollen.
Dabei zeigt die körperliche Untersuchung, ob das Kind unter Fehlbildungen der Wirbelsäule, einem Beckenschiefstand, X- oder O-Beinen oder unter einer Fehlstellung der Füße leidet.
babyclub.de Tipp: Mit dem richtigen Schuhwerk können Fehlstellungen entgegengewirkt und vermieden werden. Um sicher zu gehen, dass dem Kind die Schuhe noch passen, kann folgende Faustregel herangezogen werden: Die Schuhe sollten in der Länge immer mindestens 15mm größer sein als der Fuß des Kindes.
Auch dient die U7-Untersuchung dazu, die Motorik des Kindes unter die Lupe zu nehmen: Kann das Kind alleine gehen und rennen? Kann es sich bücken und wieder aufrichten? Kann es frei vorwärts und rückwärts gehen oder Treppen steigen, wenn es sich am Geländer festhält?
Die Sprachentwicklung auf eventuelle Störungen zu überprüfen, ist ebenfalls Bestandteil der U7-Untersuchung. In dem der Arzt das Kind während der Untersuchung gezielt anspricht, kann er feststellen, ob und wie das Kind auf einfache Fragen reagiert und wie es ggf. antwortet. Auch das Verhalten unter anderen Kindern und das Verhältnis zu den Eltern wird weiterhin beobachtet.
Werden Verzögerungen in der Entwicklung festgestellt, können hier weitere Maßnahmen zur Förderung und Therapie besprochen werden.
Auch wird erneut das Impfbuch auf fehlende Impfungen geprüft und Impfungen ggf. nachgeholt. Wichtig ist es hier, dass spätestens jetzt die zweiten Impfungen zu Masern, Röteln, Mumps und Windpocken gegeben werden, um einen vollständigen Impfschutz garantieren zu können.
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