U7a-Untersuchungen
Wann zur U7a-Untersuchung?
Im Juli 2008 wurde die U7a-Untersuchung neu eingeführt. Sie findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt und dient dazu, die Lücke der medizinischen Vorsorge zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr zu schließen. Das Kind befindet sich nun in einer wichtigen Entwicklunphase und geht womöglich schon in die Kita und steht dem Getrennt-Sein von den Eltern und dem Umgang mit anderen Kindern gegenüber.
Zentraler Bestandteil der U7a-Untersuchung ist es, körperliche, psychische und emotionale Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, damit diese schnellstmöglich behandelt werden können. Neben den bereits bekannten körperlichen Untersuchungen zu Körperlänge und Gewicht, prüft der Arzt vor allem, ob das Kind bereits Drei- bis Fünfwortsätze bilden kann, seinen eigenen Vornamen verwendet und auf seine eigenen Körperteile auf befragen hin verweist.
Des Weiteren dient die U7a-Untersuchung dazu, das Sehvermögen des Kindes zu beurteilen. Anhand verschiedener Tests kann der Kinderarzt feststellen, ob das Kind schielt oder eine Brille benötigt. Auch die Zahngesundheit und die Entwicklung des Kiefers werden gut untersucht und Hinweise zur zahnärztlichen Frühuntersuchung gegeben.
Weiterhin sind auch eine Beratung zu Ernährung und Bewegung sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung in der U7a vorgesehen. Auch wird mit den Eltern über die stetig wachsende Rolle der Medien (TV, Smart-Phones, Spielekonsolen und ähnlichem) gesprochen.
Entwicklungsverzögerungen können hier weiterhin festgestellt und Förderungsmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Noch fehlende Impfungen können ggf. auch in der U7a noch nachgeholt werden.
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