-Sie sollten auf jeden Fall die o.g. Mittel zur Milchbildung verwenden. Zusätzlich können Sie 3x/tgl je 10 Globuli Phytolacca D6 einnenhmen. Wirkungsvoll kann... Weiterlesen ...
Stillen und Arbeiten
Stillen & Arbeiten gesetzlich geregelt
Frauen, die ihren Beruf wieder aufnehmen und weiterhin stillen wollen, stehen gesonderte Stillpausen zur Verfügung, die Teil der Arbeitszeit sind und nicht nachgeholt werden müssen:
- zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde
- bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden am Stück, gibt es zwei Stillpausen von 45 Minuten
- wenn in der Nähe keine geeignete Stillgelegenheit vorhanden ist, muss es eine Pause von 90 Minuten geben
babyclub.de Team-Tipp: Wer nach der Mutterschutzfrist wieder in den Job einsteigen möchte, spricht am besten frühzeitig mit dem Chef und den Kollegen über die Stillpläne. Gemeinsam sollte besprochen werden, welcher Raum für die Stillpausen geeignet ist oder ob die Zeit ausreicht, um kurz nach Hause zu fahren. Wenn abgepumpt wird, ist auch eine Kühl-Möglichkeit für die Milch notwendig.
- Übersicht: Mutterschutzgesetz
- Übersicht: Recht & Rat
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