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Elterngeld Plus

Was ist Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus
Seit 2015 gibt es in Deutschland das Elterngeld Plus, das für Kinder die ab dem 01.07.2015 geboren sind, beantragt werden kann. Dabei wird das bisherige Elterngeld nicht durch das Elterngeld Plus ersetzt – stattdessen kann zwischen den Modellen gewählt oder beide beliebig kombiniert werden.
©iStock.com/fantasista

Der Unterschied zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem Elterngeld Plus liegt darin, dass die Auszahlung des Elterngeld Plus Betrages zwar nur der Hälfte des bisherigen Elterngeldes entspricht, dafür aber doppelt so lange ausgezahlt wird. Der Betrag bezieht sich dabei auf das Einkommen vor der Geburt und ersetzt bei Normal- und Vielverdienern dieses um bis zu 65 Prozent, bei Geringverdienern sogar bis zu 100 Prozent. Die Ersatzrate verändert sich, so wie beim bisherigen Elterngeld auch, je nach Höhe des Gehaltes.

Außerdem wird im Gegensatz zum Elterngeld, beim Elterngeld Plus sowohl der sogenannte Partnerschaftsbonus, als auch ein vergleichbarer Bonus für Alleinerziehende angeboten. Dieser Bonus umfasst vier zusätzliche Elterngeld Plus Monate, wenn beide Elternteile im gleichen Zeitraum oder das alleinerziehende Elternteil mindestens vier Monate lang zwischen 25 bis 30 Wochenstunden berufstätig sind.

Sinnvoll ist das Elterngeld Plus somit für Eltern und Alleinerziehende, die nach der Geburt schnell wieder arbeiten wollen. Bisher werden diese nämlich bei der normalen Elterngeld-Regelung benachteiligt, da sie weniger Geld bekommen, als diejenigen, die ganz aus dem Job aussteigen. Mit dem Elterngeld Plus wurde aber die Möglichkeit geschaffen, für bis zu 28 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn man in Teilzeit arbeitet.

Beispiele für das Elterngeld Plus

Beispiel 1: Anna und Jonas sind Eltern der kleinen Lotte, die am 14.07.2015 auf die Welt gekommen ist. Sie entscheiden sich für eine Kombination aus dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus. Das bedeutet: Beide sind angestellt und haben vor Lottes Geburt in Vollzeit jeweils circa 1.700 Euro Netto verdient. In Lottes ersten zwei Lebensmonaten erhält Anna Mutterschaftsgeld. Danach bezieht sie bis zum 10. Lebensmonat, das heißt bis Mitte Mai 2016, 1.100 Euro Elterngeld. Jonas arbeitet währenddessen Vollzeit weiter. Ab dem 11. Monat, also Mitte Juni, arbeiten beide 25 Stunden in Teilzeit pro Woche, um sich gemeinsam um Lotte zu kümmern. Dadurch können sie mit vier Partnerbonus-Monaten bis Mitte Januar 2017 Elterngeld Plus beziehen. Während diesen 8 Monaten erhalten beide neben ihrem Verdienst monatlich circa 550 Euro Elterngeld Plus.

Beispiel 2: Anna und Jonas wollen sich die Erziehung und das Einkommen gleichmäßig aufteilen. Sie entscheiden sich beide für den Bezug von Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit von 25 Stunden pro Woche somit erhält Anna in den ersten acht Wochen nach Lottes Geburt Mutterschaftsgeld, während Jonas noch Vollzeit arbeitet. Ab Lottes 3. bis 14. Lebensmonat, also von Mitte Oktober 2015 bis Mitte September 2016, erhalten Anna und Jonas dann beide Elterngeld Plus. Ab Lottes 15. bis 18. Lebensmonat, also von Mitte Oktober 2016 bis Mitte Januar 2017, profitieren die beiden von dem zusätzlichen Partnerbonus. Beide kriegen dadurch zu ihrem Gehalt jeden Monat circa 550 Euro Elterngeld Plus.

65% von 1.700 Euro = 1.105 Euro Elterngeld. 1.105 Euro / 2 = 552,50 Euro Elterngeld Plus.

Elterngeldrechner für genaue Zahlen

babyclub.de Team-Tipp: Am besten lassen sich alle Kombinationsarten mit Hilfe des Elterngeldrechners des Bundesfamilienministeriums berechnen.

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