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Elterngeld Geschwisterbonus | Elterngeld zweites Kind

Elterngeld mit Geschwisterbonus

Elterngeld zweites Kind
Das Baby, für das Elterngeld bezahlt wird, ist nicht das erste Kind? Dann besteht vielleicht Anspruch auf den sogenannten Geschwisterbonus, der zusätzlich zum Elterngeld und Kindergeld bezahlt wird. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die mehrere kleine Kinder im Haushalt haben.
©iStock.com/fantasista

Wenn Zwillinge oder Mehrlinge erwartet werden und es keine älteren Geschwister gibt, wird zum Elterngeld kein Geschwisterbonus bezahlt, da der Anspruch nur bei älteren Geschwisterkindern erhoben werden kann. Außerdem ist zu beachten, dass Elterngeld bei Zwillingen nur einmal ausgezahlt wird.

Altersgrenzen der Geschwister

Der Anspruch auf den Geschwisterbonus für den neuesten Familienzuwachs besteht bei folgenden Altersgrenzen (Zwillingskinder zählen wie ein Kind):

  • Wenn das älteres Geschwisterkind bei der Geburt des neuen Kindes noch nicht drei Jahre alt ist
  • Wenn mehr als drei Kinder im Haushalt leben und zwei davon noch nicht sechs Jahre alt sind
  • Wenn ein behindertes Geschwisterkind im Haushalt lebt und noch keine 14 Jahre alt ist
Wenn eine dieser drei Voraussetzungen zutrifft, wird das Elterngeld um zehn Prozent erhöht. Beträgt das Elterngeld jedoch weniger als 750 Euro, wird ein Geschwisterbonus von 75 Euro pro Monat ausgezahlt. Mit dem Tag, an dem die Altersgrenze der Geschwister überschritten wird, entfällt auch der Anspruch auf den Geschwisterbonus.

Lediglich bei Adoptivkindern wird nicht in Lebensjahren der Kinder gerechnet, sondern in der Anzahl der Jahre, die das Kind bereits im Haushalt lebt.

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