Hallo, ich denke, dass das in Ihrem Fall Auslegungssache ist. Es gilt im Mutterschutzgesetz, dass Sie zwischen 20.00 und 6.00 nicht arbeiten dürfen. Sie dürf... Weiterlesen ...
Mutterschutzgesetz | Mutterschutz
Infos rund ums Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz gibt berufstätigen Schwangeren und frischgebackenen Mamas besondere Rechte. Zu diesen zählen unter anderem das Beschäftigungsverbot, die Mutterschutzfrist, der Kündigungsschutz, der Urlaubsanspruch und das Mutterschaftsgeld. Damit ist auch die Stillsituation am Arbeitsplatz geregelt.
Der Arbeitgeber muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin mitteilen und sie bis zu ihrem Mutterschutz vor ungesunder Beschäftigung und Überforderung bewahren. Außerdem wird sie während der Mutterschutzfrist in Form von Mutterschaftsgeld vor finanziellen Einbußen sowie Kündigung geschützt.
Für erforderliche Arzttermine, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten wahrgenommen werden können, muss die Schwangere freigestellt werden, ohne dass es dadurch zu einem Lohnausfall kommt.
Mutterschutz – für wen?
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, auch wenn es nur eine geringfügige Beschäftigung, eine Ausbildung (Schule oder Studium) oder eine befristete Stelle ist. Ausgeschlossen vom Mutterschutzgesetz sind Adoptivmütter, Geschäftsführerinnen, Vorstandsmitglieder und Selbstständige.
Alles rund ums Mutterschutzgesetz:
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