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Adoption Voraussetzungen | Voraussetzung Adoption
Wer ein Kind adoptieren will, muss bestimmte persönliche, berufliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, das Bewerberpaar sollte in einer harmonischen und stabilen Beziehung leben, körperlich sowie geistig gesund und finanziell abgesichert sein. Zudem sollten die Eltern sich voll und ganz auf das Kind einlassen, mit Belastungen gut umgehen können und dem Kind mit viel Einfühlungsvermögen begegnen. Aber auch ein beständiges soziales Umfeld und ausreichend Wohnraum sind ein wichtiges Auswahlkriterium.
Um in Deutschland ein Kind zu adoptieren, muss ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht worden sein. Bei Ehepaaren muss einer der beiden Partner 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter hingegen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis sollte der Altersunterschied zwischen Eltern und Kind jedoch nicht mehr als 40 Jahre betragen. Wer auf Grund seines Alters für eine Inlandsadoption abgelehnt wurde, kann es mit einer Auslandsadoption versuchen, da dort das Mindestalter oft nicht so streng gesehen wird.
Wer ein Kind adoptieren will, muss nicht verheiratet sein. Bei unverheirateten Paaren darf zuerst nur eine Person das Kind adoptieren, dann erst kann der Partner nachziehen. Dies gilt beispielsweise auch für gleichgeschlechtliche Paare, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden. Ist ein Paar verheiratet, kann das Kind nur gemeinsam adoptiert werden.
In der Regel können Wünsche über das Alter und das Geschlecht des Kindes geäußert werden – jedoch sucht das Jugendamt Eltern für Kinder und nicht Kinder für Eltern!
Grundsätzlich gilt: Die leiblichen Eltern können erst nach ausführlicher Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle der Adoption ihres Kindes zustimmen. Darüber hinaus müssen sie eine achtwöchige Bedenkzeit einhalten, da es sich um eine sehr weitreichende Entscheidung handelt. Mit der Einwilligung in die Adoption verlieren die leiblichen Eltern dann sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
Beide Elternteile haben das Recht, entweder einzuwilligen oder auch nicht. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, kann der leibliche Vater bereits während der Schwangerschaft einer Adoption zustimmen, aber die Mutter hat auch in diesem Fall die Möglichkeit, erst acht Wochen nach der Geburt einzuwilligen. Ist der Vater unbekannt, reicht die Einwilligung der Mutter. Anschließend wird die Einwilligung notariell beurkundet und ist ab diesem Moment bindend – das heißt, dass die leiblichen Eltern ihre Entscheidung nicht mehr ändern können.
Kinder die älter als 14 Jahre sind, müssen zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter der Adoption zustimmen. Auch diese Einwilligungserklärung muss notariell beurkundet werden.
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