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Inkognito-Adoption

Die Inkognito-Adoption

Adoptionsarten
Unter einer Inkognito-Adoption versteht man eine Adoption, bei der sich leibliche Eltern und Adoptiveltern nicht kennen. Um bei einer Adoption alle Beteiligten vor Dritten zu schützen, ist die Inkognito Adoption in Deutschland zum Regelfall geworden.

Inkognito-Adoption aus der Sicht der leiblichen Eltern

Bei der Inkognito-Adoption werden Wünsche der leiblichen Eltern bezüglich der Religionszugehörigkeit bei der Suche nach passenden Adoptiveltern berücksichtigt, daher kommen nur Bewerber in Frage, die auch diesen Anforderungen entsprechen.

Wenn eine passende Adoptivfamilie gefunden wurde, erfahren die leiblichen Eltern über sie ein paar Eckdaten, wie beispielsweise Alter, Beruf oder Anzahl der Kinder. Namen oder Adressen der Adoptivfamilie bleiben jedoch geheim, damit die leiblichen Eltern nicht aus einer emotionalen Kurzschlussreaktion heraus im Leben der Kinder auftauchen und dieses durcheinander bringen.

Für den Fall, dass das Kind später nach Informationen zu seinen leiblichen Eltern sucht, können bei der Adoptionsvermittlungsstelle Briefe, Fotos oder Videos hinterlegt werden. Wenn die leiblichen Eltern irgendwann Kontakt aufnehmen wollen, können sie die Stelle kontaktieren, die dann wiederum bei den Adoptiveltern anfragt, ob Kontakt erwünscht ist.

Inkognito-Adoption aus der Sicht der Adoptiveltern

Die Adoptiveltern erhalten durch die Vermittlungsstelle Informationen über die leiblichen Eltern. Dabei erfahren sie unter anderem ihren Namen, das Alter, weshalb das Kind zur Adoption freigegeben wurde und wie die Schwangerschaft verlief.

Nach der Adoption wird die Anonymität der Adoptiveltern und des Adoptivkindes so gut wie möglich geschützt, indem eine Auskunftsbeschränkung eintritt. Damit erhalten nur die Adoptivfamilie und das Kind (ab dem 16. Geburtstag) Einsicht in die Bücher.

Inkognito-Adoption aus der Sicht des Adoptivkindes

Sollte ein Adoptivkind Sehnsucht nach seinen leiblichen Eltern haben oder den Wunsch verspüren, doch bei ihnen aufwachsen zu dürfen, ist das ohne die Zustimmung der Adoptiveltern bis zur Volljährigkeit des Adoptivkindes nicht möglich. Erst dann kann ein Adoptivkind die Adoption bei der Adoptionsvermittlungsstelle offenlegen lassen und somit ohne Erlaubnis der Adoptiveltern Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnehmen.

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Meinungen aus den Foren:
  • Profilfoto  babyclub-Team
    Angelina Jolie, Madonna und jetzt auch noch Verona Pooth: sie alle haben eigene Kinder und adoptieren zusätzlich noch andere. Was haltet ihr davon? Würdet ihr...
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Hallo zusammen, ich bin 19 und entbinde am 23.8.2020 mein erstes Kind ( nicht geplant ) Eigentlich war geplant dass ich dieses Jahr mein BFD beende und meine ...
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Hallo, Ich bin ungewollt schwanger geworden und bin mir nicht sicher, was ich jetzt machen soll. Ich weiß, am Ende müssen wir das entscheiden, aber ich hätt...

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