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Inkognito-Adoption
Die Inkognito-Adoption
Inkognito-Adoption aus der Sicht der leiblichen Eltern
Bei der Inkognito-Adoption werden Wünsche der leiblichen Eltern bezüglich der Religionszugehörigkeit bei der Suche nach passenden Adoptiveltern berücksichtigt, daher kommen nur Bewerber in Frage, die auch diesen Anforderungen entsprechen.
Wenn eine passende Adoptivfamilie gefunden wurde, erfahren die leiblichen Eltern über sie ein paar Eckdaten, wie beispielsweise Alter, Beruf oder Anzahl der Kinder. Namen oder Adressen der Adoptivfamilie bleiben jedoch geheim, damit die leiblichen Eltern nicht aus einer emotionalen Kurzschlussreaktion heraus im Leben der Kinder auftauchen und dieses durcheinander bringen.
Für den Fall, dass das Kind später nach Informationen zu seinen leiblichen Eltern sucht, können bei der Adoptionsvermittlungsstelle Briefe, Fotos oder Videos hinterlegt werden. Wenn die leiblichen Eltern irgendwann Kontakt aufnehmen wollen, können sie die Stelle kontaktieren, die dann wiederum bei den Adoptiveltern anfragt, ob Kontakt erwünscht ist.
Inkognito-Adoption aus der Sicht der Adoptiveltern
Die Adoptiveltern erhalten durch die Vermittlungsstelle Informationen über die leiblichen Eltern. Dabei erfahren sie unter anderem ihren Namen, das Alter, weshalb das Kind zur Adoption freigegeben wurde und wie die Schwangerschaft verlief.
Nach der Adoption wird die Anonymität der Adoptiveltern und des Adoptivkindes so gut wie möglich geschützt, indem eine Auskunftsbeschränkung eintritt. Damit erhalten nur die Adoptivfamilie und das Kind (ab dem 16. Geburtstag) Einsicht in die Bücher.
Sollte ein Adoptivkind Sehnsucht nach seinen leiblichen Eltern haben oder den Wunsch verspüren, doch bei ihnen aufwachsen zu dürfen, ist das ohne die Zustimmung der Adoptiveltern bis zur Volljährigkeit des Adoptivkindes nicht möglich. Erst dann kann ein Adoptivkind die Adoption bei der Adoptionsvermittlungsstelle offenlegen lassen und somit ohne Erlaubnis der Adoptiveltern Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnehmen.
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