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Stiefkindadoption | Stiefkind adoptieren
Ein Stiefkind adoptieren
Generell gilt: beide leibliche Elternteile müssen bei einem Notar der Stiefkindadoption zustimmen. Falls das Elternteil, welches sein Verwandtschaftsverhältnis zu dem Kind aufgeben soll, nicht zustimmt und dadurch für das Kind Nachteile entstehen, kann die Zustimmung gerichtlich erzwungen werden. Ist der Aufenthaltsort des abgebenden Elternteils nicht bekannt, kann eine Stiefkindadoption allerdings auch ohne Zustimmung erfolgen.
Ist das Kind älter als 14 Jahre, muss es selbst mit der Adoption einverstanden sein und die Einwilligung beim Notar mit unterschreiben. Hat der Adoptionsbewerber bereits erwachsene Kinder, müssen auch diese auf Grund von eventuell auftretenden Erbschaftsproblemen der Adoption zustimmen.
Mit dem Vollzug der Stiefkindadoption erlöschen sämtliche Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zum abgebenden Elternteil und dessen Familie. Von nun an besteht auch keine Umgangs- und Erbbefugnis mehr.
Seit 2005 besteht für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Somit haben Kinder rechtlich zwei Eltern des gleichen Geschlechts. Dieser Weg steht allerdings nur Paaren offen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
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Rat aus der Hebammensprechstunde:
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Hallo Kontakt (chifru11965@gmail.com), wenn Sie an einer Kinderadoption interessiert sind, haben mein Mann und ich von hier aus privat adoptiert. Danke
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Hallo Guten Abend, ich weis nicht was los ist. Ich hab im Juli 2009 nach 2 Jahren die Dreimonatsspritze abgesetzt weil wir uns noch ein Kind wünschen. Unser...
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Hallo Kontakt (inforhope11965@gmail.com), wenn Sie auf der Suche nach einer Kinderadoption sind. Mein Mann und ich adoptierten hier privat. Vielen Dank Chris...
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