Meine Antwort basiert nicht auf einer qualifizierten Fachbasis, da ich nun mal <nur> Hebamme bin- dazu sind z.B. Beratungsstellen für Familien bes. auch bei Tr... Weiterlesen ...
Alleinerziehend
Alleinerziehende sind nicht allein
Rund 20,3 Prozent der Familien in Deutschland sind Ein-Eltern-Familien. 89 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. „Eine alleinerziehende Person ist eine Person, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind unter 18 Jahren großzieht. Man spricht von Ein-Eltern-Familien.“ Das sagt Wikipedia. Die Realität muss allerdings nicht unbedingt so aussehen.
Es gibt keinen Prototyp der Ein-Eltern-Familie. Denn meist ist eben nicht nur eine Person für die Erziehung und den finanziellen Unterhalt des Kindes zuständig. Und genau deshalb beschreibt heute die Bezeichnung „getrennt erziehend“ die Lebensform der Familien viel besser. Zwar gibt es noch die klassischen Fälle, in denen die Mutter oder der Vater sich ganz alleine um Wohl und Pflege des Kindes kümmern. Viele Eltern kümmern sich allerdings auch beide gleichberechtigt um den Nachwuchs – und das weit über gesetzliche Regelungen hinaus. So lebt das Kind beispielsweise abwechselnd eine Woche bei Mama und eine bei Papa. Wenn Vater oder Mutter in einer neuen Beziehung sind, spielt sicher auch der neue Partner in der Erziehung eine Rolle und leistet Unterstützung – was nicht heißt, dass das Kind das andere Elternteil nicht trotzdem regelmäßig sieht. Zudem ist oftmals die Rolle der Großeltern, die eine fehlende Kinderbetreuung abfangen können, nicht zu unterschätzen. Auch Freundeskreis und Elterninitiativen können ein großes Netzwerk bilden, das viele Vorteile und Entlastungen mit sich bringt.
Dennoch: Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, die alle Beteiligten zu achten haben und um genau diese soll es auf dieser Serviceseite gehen. Wem steht was zu und wer hat was zu leisten? Bei Fragen sind das Jugendamt und der Verein alleinerziehender Mütter und Väter gute Anlaufstellen. Gibt es größere Schwierigkeiten, kann ein Anwalt helfen. Wer einen Anwalt einschaltet, sollte sich jedoch vorab nach Prozesskostenhilfe erkundigen. So gibt es kein böses finanzielles Erwachen.
Alleinerziehend: Das sollten Alleinerziehende wissen
Schwanger und künftig alleinerziehend
Wenn der werdenden Mama zu Beginn oder im Verlauf der Schwangerschaft klar wird, dass sie mit ihrem Kind alleine leben wird, treten häufig Existenz- und Zukunftsängste auf. Und solche Ängste sind oftmals alleine nicht zu bewältigen. Gespräche mit Freunden oder der Familie können helfen. Manchmal ist es sogar besser, eine Schwangerschaftsberatungsstelle zu besuchen. Wer bietet so etwas an? Die örtlichen Verbände von Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes, Pro Familia, des Vereins Donum Vitae, der Caritas, des Diakonischen Werkes und des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Solch eine Beratung kann wirklich helfen, da nicht nur kurzfristige Probleme in den Fokus genommen werden, sondern auch langfristig gedacht wird. Das heißt, die Gesprächspartner haben Beratungsstellen wie die Schuldnerberatung an der Hand. Und das Ganze kostenlos und anonym. Bei der örtlichen Beratungsstelle der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gibt’s finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise einen Zuschuss zur Erstausstattung.
Wichtig zu wissen: Für alle schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis gilt das Mutterschutzgesetz – egal, ob später alleinerziehend oder nicht.
Verschiedene Lebensformen des Alleinerziehenden
Bin ich getrennt lebend, geschieden, ledig oder verwitwet? Die Auswirkungen der Lebensform auf die Steuerklasse, das Sorgerecht oder den Unterhalt sind sehr unterschiedlich.
- Ledig Die nicht verheiratete Mama hat das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Ihr steht Unterhalt zu und zusätzlich Betreuungsunterhalt, bis das Kind drei Jahre alt ist. Wer mit seinem Kind alleine lebt, hat Anspruch auf Steuerklasse zwei mit Freibetrag, und die Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert.
- Getrennt lebend/geschieden
Paare, die verheiratet waren, haben automatisch ein gemeinsames Sorgerecht – auch wenn sie erst nach Geburt des Kindes geheiratet haben. Wer nicht verheiratet war, der muss ein gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen, ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht inne.
Von Fall zu Fall ändert sich nach einer Trennung die Steuerklasse. Der Elternteil, der mit dem Kind alleine lebt, kann Steuerklasse zwei mit Freibetrag für Alleinerziehende beantragen.
Nach einer Scheidung, kann der alleinerziehende Elternteil einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben. Unter dem Begriff Ehegattenunterhalt sind zwei Unterhaltsformen zusammengefasst: der Trennungsunterhalt und der Geschiedenenunterhalt.
- Trennungsunterhalt: Wer alleine erzieht, getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist, hat unter Umständen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass die Ehepartner getrennt leben. Getrenntlebend bedeutet vor dem Gesetz: Mindestens einer der Ehepartner möchte die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten und die Partner leben nicht länger in einer sogenannten „häuslichen Gemeinschaft“.
- Geschiedenenunterhalt: Wenn die Betreuung der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht zulässt, haben geschiedene Alleinerziehende einen Anspruch auf Unterhalt – bis das Kind drei Jahre alt ist. Allerdings nur dann, wenn der Barzahlungspflichtige nach Abzug von Kindesunterhalt und Selbstbehalt noch Geld übrig hat.
- Verwitwet
Wenn der Partner stirbt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Leibliche Kinder unter 18 Jahren können einen Anspruch auf Halbwaisenrente haben. Doch Vorsicht: Erhält das Kind Halbwaisenrente, so gilt diese als Einkommen des Kindes und es muss sich freiwillig krankenversichern. Diese Versicherungssumme kann die Halbwaisenrente verschlingen.
Grundsätzlich muss sich der erbende Partner überlegen, ob er das Erbe antritt. Denn: Es wird nicht nur Geld vererbt, sondern auch Schulden! Wer das Erbe nicht antreten möchte, der muss innerhalb von sechs Wochen eine Ausschlagungserklärung beim Notar einreichen.
Finanzielle Hilfen für Alleinerziehende
- Kindesunterhalt
Grundsätzlich: Der Kindesunterhalt hat Priorität vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, wie beispielsweise dem Betreuungsunterhalt und dem Ehegattenunterhalt. Einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat jedes minderjährige, nicht verheiratete Kind bis zum Abschluss der Berufsausbildung, auch während des Studiums. Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile auf ihre Weise. Derjenige, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch Erziehung und Pflege des Kindes – egal, ob Mama oder Papa. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, was bedeutet, dass er Geld für den Kindesunterhalt bezahlt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Verdienst und Kindesalter. Eine Orientierung für die Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle. Sie basiert auf den Mindestssätzen für Unterhalt, die für die Jahre 2020 und 2021 wie folgt lauten:
Mindestunterhalt | 2020 | 2021 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 369 Euro | 393 Euro |
Kinder von 6 bis 11 Jahren | 424 Euro | 451 Euro |
Kinder von 12 bis 17 Jahren | 497 Euro | 528 Euro |
Je nach Einkommen steigen die genannten Beträge dann an. Zusätzlich können außergewöhnliche Kosten in den Unterhalt mit aufgenommen werden (Kieferorthopädische Behandlung, Kindergartenbeiträge, etc.). Bei Fragen zum Thema Unterhalt ist das Jugendamt der beste Ansprechpartner. Allerdings ist es hilfreich, sich vorab mit dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf die Höhe der Unterhaltszahlungen zu einigen.
Wichtig: Der Kindesunterhalt wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragstellung gezahlt. Also, den Antrag so früh wie möglich stellen!
- Betreuungsunterhalt
Wer Betreuungsunterhalt für sein Kind möchte (drei Jahre ab Geburt), muss als bedürftig gelten. Das heißt: Ist eigenes Vermögen vorhanden, so muss zuerst dieses für die Betreuung aufgebraucht werden. Zudem gibt es Betreuungsunterhalt nur, wenn dem Unterhaltspflichtigen nach Kindesunterhaltszahlungen und Selbstbehalt noch Geld übrig bleibt.
- Unterhaltsvorschuss
Wer alleine erzieht und entweder keinen Unterhalt fürs Kind bekommt oder der Unterhalt unter dem Mindestunterhalt liegt, der kann einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Es gibt ihn bei der Unterhaltsvorschusskasse, die in der Regel zum Jugendamt gehört.
- Kindergeld
Bei getrennt lebenden Eltern erhält der betreuenden Elternteil den gesamten Betrag. Der Teil des anderen Elternteils kann dann vom Unterhaltsbetrag abgezogen werden. Kindergeld wird bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt.
- Elterngeld
Alleinerziehende können volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen.
- Kinderzuschlag und Wohngeld
Eltern mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag bekommen. Der kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Wer keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhält und ein niedriges Einkommen hat, der kann Wohngeld beantragen. Infos dazu gibt’s bei der kommunalen Wohngeldstelle.
Hilfe zur Selbsthilfe
Wer alleine erzieht, ist nicht alleine. Es gibt Unterstützung für Alleinerziehende Mütter und Väter. Verbände und der Staat stehen helfend zur Seite. Beim Bundesfamilienministerium gibt es im Familienwegweiser viel Nützliches zu lesen.
Wer sich ein solides Netzwerk aus Familie, Freunden, Bekannten und Nachbarn aufbaut, muss nicht alles alleine schultern und kann gegenseitige Unterstützung nutzen. Nicht zuletzt ist es wichtig, auch sich selber nicht aus den Augen zu verlieren. Denn das Kind profitiert nur, wenn Mama oder Papa gesund und zufrieden sind. Pausen sind erlaubt, denn: Kinder können lernen, dass Mama oder Papa auch mal Zeit für sich brauchen.
Nützliche Web-Adressen
- Übersicht: Recht und Rat
- Übersicht: babyclub.de
Aus der Hebammensprechstunde:
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