Hallo, fürs Kindergeld gibt es eine extra-Stelle, die manchmal beim Arbeistamt angesiedelt ist. Das Erziehungsgeld wird beim örtlichen Versorgungsamt beantr... Weiterlesen ...
Gesetzesänderungen 2021
Das ändert sich 2021 für Familien
Gesetzesänderungen 2021 im Überblick:
Mit dem Januar 2021 wird das Kindergeld erhöht. Lag es für das erste und zweite Kind bislang bei 204 Euro, steigt es nun auf 219 Euro. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225, ab vier Kindern von 225 auf 235 Euro pro Kind.
Kindergeld pro Kind | bisher | ab Januar 2021 |
Erstes und zweites Kind |
204 Euro | 219 Euro |
Drittes Kind |
210 Euro | 225 Euro |
Jedes weitere Kind |
225 Euro | 235 Euro |
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen und kann zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt werden. Ab Januar 2021 wird er nun wieder erhöht: von maximal 185 Euro auf 205 Euro pro Kind im Monat.
Die Kinderfreibeträge werden im Jahr 2021 um weitere 576 Euro erhöht. Damit steigt er für verheiratete Paare von 5172 Euro auf 5748 Euro an. Zusammen mit den gleichbleibenden 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind das 8388 Euro.
Auch der Grundfreibetrag wird angehoben, von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021.
Das Baukindergeld ist ein Zuschuss, den Familien mit Kindern seit 2018 für ihr Eigenheim beantragen können. Diese Möglichkeit sollte am 31. Dezember 2020 auslaufen, wurde nun aber bis 31.03.2021 verlängert.
Unterhalt
Unterhaltspflichtigen Elternteilen wird im Jahr 2021 die Erhöhung der Unterhaltszahlungen Zähneknirschen bereiten. Die Beträge steigen pro Kind um einige Euro im Monat, während der Selbstbehalt bei 1160 Euro bleibt.
Unterhaltszahlungen | 2020 | 2021 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 369 Euro | 393 Euro |
Kinder von 6 bis 11 Jahren | 424 Euro | 451 Euro |
Kinder von 12 bis 17 Jahren | 497 Euro | 528 Euro |
Volljährige Kinder |
530Euro | 564 Euro |
Allerdings werden die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss erhöht. Hierdurch soll die Überbrückung von finanziellen Engpässen leichter werden. Der Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden und wird an Kinder bis 11 Jahre uneingeschränkt ausgezahlt. Für Kinder ab 12 Jahren gelten bestimmte Einschränkungen.
Unterhaltsvorschuss | 2020 | 2021 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 165 Euro | 174 Euro |
Kinder von 6 bis 11 Jahren | 220 Euro | 232 Euro |
Kinder von 12 bis 17 Jahren | 293 Euro | 309 Euro |
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Zum Thema aus der Hebammensprechstunde:
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Sagt mal, wie lange vor dem Geburtstermin muss man denn den Antrag für`s Kindergeld einreichen? Oder braucht es das gar nicht und kommt quasi automatisch? Ha...
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huhu! Ich frag mich, ob ich Kindergeld extra beantragen muss oder ob man das einfach bekommt? Und wenn - schickt man mir die Formulare zu oder wie bekomme i...
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Hallo ihr da, ich bin seit nun fast vier Wochen Mama und ich und mein Mann freuen uns einfach riesig. Natürlich denken wir auch schon an die Zukunft und an ...
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