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Gesetzesänderungen 2021

Das ändert sich 2021 für Familien

Gesetzesaenderungen
Bei den Gesetzesänderungen im Jahr 2021 sind wieder einige besonders für Eltern und Kinder interessant. Den neuesten gesetzlichen Stand in Bezug auf Kindergeld, Kinderfreibeträge und Unterhalt lest ihr hier.

Gesetzesänderungen 2021 im Überblick:

Kindergeld

Mit dem Januar 2021 wird das Kindergeld erhöht. Lag es für das erste und zweite Kind bislang bei 204 Euro, steigt es nun auf 219 Euro. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225, ab vier Kindern von 225 auf 235 Euro pro Kind.

 Kindergeld pro Kind bisher ab Januar 2021
Erstes und zweites Kind
204 Euro 219 Euro
Drittes Kind
210 Euro 225 Euro
Jedes weitere Kind
225 Euro 235 Euro

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen und kann zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt werden. Ab Januar 2021 wird er nun wieder erhöht: von maximal 185 Euro auf 205 Euro pro Kind im Monat.

Kinderfreibeträge

Die Kinderfreibeträge werden im Jahr 2021 um weitere 576 Euro erhöht. Damit steigt er für verheiratete Paare von 5172 Euro auf 5748 Euro an. Zusammen mit den gleichbleibenden 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind das 8388 Euro.
Auch der Grundfreibetrag wird angehoben, von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021.

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein Zuschuss, den Familien mit Kindern seit 2018 für ihr Eigenheim beantragen können. Diese Möglichkeit sollte am 31. Dezember 2020 auslaufen, wurde nun aber bis 31.03.2021 verlängert.

Unterhalt

Unterhaltspflichtigen Elternteilen wird im Jahr 2021 die Erhöhung der Unterhaltszahlungen Zähneknirschen bereiten. Die Beträge steigen pro Kind um einige Euro im Monat, während der Selbstbehalt bei 1160 Euro bleibt.

 Unterhaltszahlungen 2020 2021
Kinder von 0 bis 5 Jahren 369 Euro 393 Euro
Kinder von 6 bis 11 Jahren 424 Euro 451 Euro
Kinder von 12 bis 17 Jahren 497 Euro 528 Euro
Volljährige Kinder
530Euro 564 Euro

Allerdings werden die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss erhöht. Hierdurch soll die Überbrückung von finanziellen Engpässen leichter werden. Der Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden und wird an Kinder bis 11 Jahre uneingeschränkt ausgezahlt. Für Kinder ab 12 Jahren gelten bestimmte Einschränkungen.

 Unterhaltsvorschuss 2020 2021
Kinder von 0 bis 5 Jahren 165 Euro 174 Euro
Kinder von 6 bis 11 Jahren 220 Euro 232 Euro
Kinder von 12 bis 17 Jahren 293 Euro 309 Euro

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Meinungen aus der Community:
  • Profilfoto  mipor
    Sagt mal, wie lange vor dem Geburtstermin muss man denn den Antrag für`s Kindergeld einreichen? Oder braucht es das gar nicht und kommt quasi automatisch? Ha...
  • Profilfoto  tamaraa
    huhu! Ich frag mich, ob ich Kindergeld extra beantragen muss oder ob man das einfach bekommt? Und wenn - schickt man mir die Formulare zu oder wie bekomme i...
  • Profilfoto  Bamama
    Hallo ihr da, ich bin seit nun fast vier Wochen Mama und ich und mein Mann freuen uns einfach riesig. Natürlich denken wir auch schon an die Zukunft und an ...

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