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Versicherungen für Kinder

Haftpflichtversicherung fürs Kind

Haftpflichtversicherung
Kinder tollen ausgelassen draußen im Garten oder vor dem Haus, spielen Fangen oder träumen davon, einmal Fußballprofi zu werden – und schon geht eine Fensterscheibe zu Bruch oder das Auto des Nachbarn bekommt eine Beule. Oft kann beim Spielen ein kostenschwerer Schaden entstehen.

In so einem Fall bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Sie ist ein absolutes Muss für Familien.

Da viele schon vor der Familiengründung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kann diese bei den meisten Anbietern auf eine Familienhaftpflichtversicherung erweitert werden. Kinder sind dann mitversichert, bis sie 18 Jahre alt sind oder ihre Ausbildung bzw. das Studium abgeschlossen haben.

Wichtig: Wählt beim Abschließen einer Haftpflichtversicherung eine möglichst hohe Deckungssumme. Sollte euer Kind beispielsweise einen Unfall mit Personenschaden verursachen, können beispielsweise Rentenzahlungen für das Opfer entstehen.

Haftpflichtversicherung: Einschränkungen

Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig, also nicht haftbar für Schäden. Ausnahme: Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, bezahlt die Versicherung nicht. Greift euer kleiner Liebling z.B. zu Streichhölzern, obwohl ihr es strengstens verboten habt, und infolgedessen brennt das Haus Ihrer Nachbarn ab, müsst ihr selbst für den Schaden aufkommen. Ihr seid dann eurer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.

Wenn das Kind für einen Schaden nicht haftbar ist und auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern vorliegt, hat der Geschädigte keine Ansprüche. Manche Versicherungen bieten jedoch eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung an, die in solchen Fällen trotzdem zahlt. Dies allerdings nur bis zu einer begrenzten Schadenshöhe von 10.000 bis 20.000 €.

Wichtig: Für Schäden, die Kinder im eigenen Haushalt anrichten, zahlt keine Haftpflichtversicherung!

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