menü
Versicherungen für Kinder

Unfallversicherung Kind

Unfallversicherung Kind
Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Besonders häufig sind davon auch Kinder betroffen. Unfälle können nicht immer verhindert werden, aber Sie können vorsorgen, um die finanziellen Folgen möglichst niedrig zu halten.

Gesetzlich sind Kinder bei einem Unfall versichert, jedoch nur begrenzt. Prinzipiell sind alle Kindergartenkinder, Schüler und Studenten gegen finanzielle Folgen eines Unfalls abgesichert, wenn dieser an folgenden Orten geschieht:

  • im Kindergarten, in der Schule oder an der Universität
  • bei Veranstaltungen in diesen Institutionen
  • auf dem direkten Hin- und Heimweg
Rund 70 % aller Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit, wenn das Kind z.B. auf dem Spielplatz hinfällt oder sich im eigenen Zuhause verletzt. Auch Kleinkinder, die noch nicht in Kindergarten, Schule oder Hort gehen, sind nicht mit in die gesetzliche Unfallversicherung eingeschlossen. Die meisten Unfälle passieren also dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift.

Unfallversicherung Kind: für die 100 %

Deshalb empfiehlt es sich, für Kinder auch eine private Unfallversicherung abzuschließen. Hat ein schwerwiegender Unfall außerdem Invalidität oder eine Behinderung zur Folge, müssen eventuell bauliche Veränderungen des Wohnbereichs durchgeführt werden, wie z.B. Rollstuhlrampen oder ein Treppenlift. In so einem Fall muss vielleicht auch ein Elternteil den Beruf aufgeben und sich um das Kind kümmern.

Eine private Unfallversicherung kann auch hier finanzielle Unterstützung leisten.
Das Prinzip der Unfallversicherung: Die Eltern zahlen einen bestimmten monatlichen Beitrag in die Unfallversicherung ein. Ist die vereinbarte Laufzeit zu Ende und dem Kind ist nichts passiert, bekommen die Eltern einen Teil der einbezahlten Beiträge zurück. Bei einem Unfall, der dauerhafte Gesundheitsschäden mit sich bringt, wird der vereinbarte Kapitalertrag ausgezahlt. Die Kosten für eine private Unfallversicherung belaufen sich auf ca. 100 € pro Jahr bei einer Versicherungssumme von 400.000 €.

Die Unfallrente bei Behinderung

Eine so genannte Unfallrente ist im Normalfall erst ab einem Behindertengrad von mindestens 50 % möglich. Dabei geben Ihnen die meisten privaten Versicherungsanbieter nach der Feststellung des Behindertengrads eine Wahl: Sie können einen einmaligen Betrag oder eine fortlaufende Zahlung ausgezahlt bekommen. Bei der Einmalzahlung verfügen Sie frei über das Geld, wogegen der Versicherer bei der fortlaufenden Zahlung bis zu fünf Jahre lang das Recht hat, den Behindertengrad immer wieder neu zu überprüfen.

Oft gesucht:
Kindernotfall: Das ist zu tun!
Hebammenrat

Hallo! Das ist wirklich eine sehr komplexe und bewegende Geschichte, die Sie da erzählen. Sie haben eine ungeheure Kraftanstrengung geleistet in den letzten W... Weiterlesen ...

Hallo, wenn direkt nach dem Unfall untersucht worden ist und dabei nichts Auffälliges festgestellt wurde, dann besteht jetzt eigentlich kein Grund zur Sorge me... Weiterlesen ...

Vermutlich hängt das Ausbleiben der Periode mit dem Unfall/ Schock und seinen Folgen zusammen. Eine Schwangerschaft ist unwahrscheinlich, wenn die erwähnte "P... Weiterlesen ...

Aus dem Forum:
  • Profilfoto  catic
    Hallo! Meine Schwester hat damals für sie und ihre beide Kinder eine Unfallversicherung abgeschloßen. Sie zahlt insg. unter 50 Euro mtl dafür. Ich habe mi...
  • Profilfoto  myri1982
    Hallo liebe mamas ich setze mich gerade mit dem thema unfallversicherung für meine kinder auseinander. ich hab zwei jungs-der grosse im nov 09, der kleine ...
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Hallo, auch wenn Corona immer noch da ist, darf man mittlerweile wieder mehr reisen. Die meisten wollen sich einen Urlaub dieses Jahr nicht nehmen lassen. Ich...
Leben mit Baby - frage unsere Hebammen!