Ich kann Ihnen dazu lediglich meinen Informationsstand mitteilen- grundsätzlich haben Sie- ob schwanger oder nicht schwanger- Anspruch auf eine Kur, wenn dies ... Weiterlesen ...
Mutter-Kind-Kur | Vater-Kind-Kur
Wenn's zu viel wird: Ab zur Kur!
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur: was ist das?
Weder eine Mutter-Kind-Kur, noch eine Vater-Kind-Kur darf mit einem Wohlfühlurlaub verwechselt werden. Mutter oder Vater können zur Kur, wenn eine Kurbedürftigkeit vorliegt und ein Arzt eine Kur befürwortet und entspechend attestiert.
Im Rahmen einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur werden Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann, Angstzustände, Schlafstörungen, aber auch Rückenschmerzen oder Gelenkbeschwerden behandelt.
Ein Team aus Ärzten, Therapeuten, Pädagogen und Ernährungsberatern sorgt dafür, dass die Betroffenen neue Kraft tanken, Stress abbauen und den Alltag ein paar Wochen hinter sich lassen können. Massagen, Kurse über die richtige Ernährung und zur Stressbewältigung sowie intensive Gespräche bestimmen das Tagesprogramm für Mütter und Väter bei solch einer Kur. Hinzu kommen, je nach Kurhaus, Wanderungen, Spaziergänge oder ein Sportprogramm.
Wenn die Kleinen an Krankheiten des Atmungssystems oder Haut leiden, anfällig für Infekte sind, Verhaltensstörungen oder Krankheiten des Bewegungsapparates aufweisen, werden auch sie mitbehandelt. Wenn sie dabei sind, weil sie zuhause nicht richtig betreut werden können, sind sie während den Anwendungen von Mama oder Papa bei erfahrenen Erzieherinnen gut aufgehoben und stets in der Nähe der Mutter oder des Vaters. Für ältere Kinder wird in einigen Einrichtungen sogar Hausaufgabenbetreuung angeboten.
Auskünfte bekommen interessierte Eltern übrigens bei folgenden Wohlfahrtsverbänden und Beartungsstellen: Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. (kostenloses Info-Telefon: 0800 2255100), Caritasverband, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und Diakonisches Werk oder direkt beim Müttergenesungswerk. Zusammen mit den Fachleuten können Sie dann einen geeigneten Kurort, Fragen zur Finanzierung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse klären.
Wie wird die Kur beantragt?
Eine Kur beantragt man mit dem behandelnden Arzt – also entweder dem Hausarzt oder Kinderarzt. Mit ihm wird die beste Therapieform ausgewählt und ein Attest für eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur ausgestellt. Bei der Krankenkasse wird dann das Antragsformular und Attest eingereicht. Sobald die Krankenkasse den Antrag bearbeitet hat, bekommt man ein Angebot sowie die Höhe der Kostenübernahme zugeschickt.
Informationen über die Vorgehensweises der Beantragung einer Kur findet man auch auf der Internetseite des Mutter-Kind-Hilfswerks e.V. Zudem stehen dort auch Antragsformulare des Mutter-Kind-Hilfswerks e.V. zum Download bereit.
Wichtig: Bei privaten Krankenversicherungen können Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren nur beantragt werden, wenn dafür eine Zusatzversicherung besteht.
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