Hallo, nach meinem Kenntnisstand wird für die Berechnung des Elterngeldes nur das Einkommen angerechnet, nicht jedoch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld... Weiterlesen ...
Vorsorgevollmacht | Kinder
Wenn mir plötzlich etwas zustößt und ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, darf mein Ehepartner nicht automatisch Entscheidungen für mich treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht sind Angehörige im Notfall sofort handlungsfähig.
Nehmen wir man an, der Hauptverdiener einer Familie ist plötzlich eine Weile oder gar dauerhaft nicht mehr ansprechbar. Wer übernimmt dann seine Alltagsbelange, die Versicherungen, die Finanzen, entscheidet in seinem Sinne Gesundheitsfragen und spricht mit den Ärzten?
Das darf nicht automatisch der Ehepartner oder ein anderer enger Angehöriger tun. Der Ehepartner kann sich also nicht um die nötigen Familien- und Bankangelegenheiten und die Immobilie kümmern und steht eventuell erst einmal ohne Geld und Entscheidungsmacht da.
Experten raten daher jedem – egal ob Single, in einer Partnerschaft lebend oder verheiratet – ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Denn: Wen auch immer ich vertrauensvoll ermächtigen möchte, meine Angelegenheiten in meinem Sinne zu regeln, der braucht dafür eine rechtliche Grundlage.
Vorsorgevollmacht Kinder
Vorsorgevollmacht: wichtig auch für Ehepartner
Ohne eine Vorsorgevollmacht dürfen Verheiratete noch andere enge Angehörige weder den Willen des Vollmachtgebers durchsetzen noch wichtige Entscheidungen für ihn treffen. Auch die ärztliche Schweigepflicht kann nur mit einer Vollmacht aufgehoben werden, wenn der Patient nicht mehr selbst sagen kann, dass er die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden möchte.
Experten empfehlen also, so konkret wie möglich festzulegen, wer sich um welche Angelegenheiten kümmern darf, z.B. könnt ihr eine bestimmte Person für alle gesundheitlichen Belange bevollmächtigen, eine andere hingegen soll sich um die Alltagsdinge wie Haus, Versicherungen und Auto kümmern, eine weitere übernimmt die Regelung der Finanzen. Oder einer übernimmt alle Bereiche, z.B. euer Ehepartner oder Lebensgefährte. Bei Alleinerziehenden können auch gute Freunde diese Aufgabe übernehmen, es sollte aber geklärt worden sein, was genau das für die Person bedeutet, die für den Notfall bevollmächtigt wird. Auch jemand neutrales wie ein Anwalt kann für diese Aufgaben beauftragt werden.
Die Vorsorgevollmacht regelt alle „äußeren Dinge“, bei der Innenverhältnisregelung geht es nur um das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem: Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt, kann mit einer Innenverhältnisregelung den richtigen Gebrauch der Vorsorgevollmacht sicherstellen, z.B. ab wann der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht in Anspruch nehmen darf und wie er bestimmte Dinge regeln soll. Ohne die ergänzende Innenverhältnisregelung kann es passieren, dass die Vorsorgevollmacht teilweise nicht anerkannt wird.
Auch eine Patientenverfügung kann sinnvoll sein: damit könnt ihr anweisen, wie ihr in bestimmten Situationen behandelt werden wollt oder eben nicht, z.B. was lebensverlängernde Maßnahmen betrifft. Mit einem Testament könnt ihr festlegen, wie euer Vermögen nach eurem Tod verteilt wird – das ist besonders dann wichtig, wenn ihr nicht nach der gesetzlichen Erbfolge vererben möchtet, z.B. weil ihr nicht verheiratet seid.
Für die Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgepapiere gibt es Musterformulare, z.B. im Vorsorge-Set der Stiftung Warentest oder kostenlos vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. So ein Formular ist hilfreich, damit ihr nichts Wichtiges vergesst und alle formellen Voraussetzungen einer Vorsorgevollmacht erfüllt werden.
Eine normale Vorsorgevollmacht ist ohne Notar gültig, eine notarielle Beglaubigung ist jedoch dann sinnvoll, wenn ihr Immobilien besitzt, Geschäfte oder Handelsunternehmen. Auch wenn der Bevollmächtigte die Bankgeschäfte erledigen soll, kann der Gang zum Notar ratsam sein. Manche Banken haben dafür jedoch separate Bankvollmachten. Also fragt bei eurer Bank, wie es geregelt werden soll, damit eurem „Stellvertreter“ im Ernstfall keine Steine in den Weg gelegt werden.
Um es eurer Vertrauensperson möglichst leicht zu machen, packt ihr alle diese Formulare in einen Extraordner, auf den er oder sie Zugriff hat oder hinterlegt den Ordner bei einer anderen Person, die ihn im Ernstfall an euren Bevollmächtigten übergeben soll. Man kann seine Dokumente auch beim zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen, dass wird bei der Vorsorgevollmacht sogar empfohlen, damit diese im Notfall jederzeit und von überall eingesehen werden kann und nicht wertvolle Zeit mit suchen verschwendet wird.
babyclub.de-team-Tipp: Auch die Unterlagen für alle Bereiche, für die ihr eine Vollmacht ausstellt, sollten für den Notfall direkt auffindbar sein. Denn was nützt es, wenn in der Vollmacht steht, dass sich der Bevollmächtigte um die Versicherungen kümmern soll, er aber keine Ahnung hat, um welche es sich handelt.
- Übersicht: Recht und Rat
- Übersicht: babyclub.de
-
Hi! Bin jetzt in der 7.ssw und seit drei Tagen ist mir total schlecht nach dem aufstehen und sodbrennen hab ich auch:-( Was macht ihr dagegen??
-
Hallo allerseits! Ich bin 35, habe seit über 3 Jahren den Wunsch nach einem 2. Kind, und es will einfach nicht mehr klappen. Nach 3 leider erfolglosen IUIs ...
-
So, ich mach dann mal den Anfang für den Wonnemonat Mai. Katharina - 31 Jahre, keine Kinder - 3. ÜZ - NMT ?? (erste Maiwoche)