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Fruchtwasseruntersuchung

Die Amniozentese

Fruchtwasseruntersuchung
Die Fruchtwasseruntersuchung, auch bekannt unter dem Fachbegriff Amniozentese, kann zwischen der 14. und 26. SSW durchgeführt werden und gehört zu den invasiven Untersuchungen der pränatalen Diagnostik. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt die Krankenkasse.

Ablauf der Fruchtwasseruntersuchung

Zur Entnahme einiger Milliliter Fruchtwasser, das abgelöste Zellen des Ungeborenen enthält, führt der Arzt unter Ultraschallkontrolle (damit das Kind nicht versehentlich verletzt wird) eine feine Nadel durch die Bauchdecke und Gebärmutter in die Fruchtblase ein. Eine Schädigung des wachsenden Kindes ist dabei in der Regel ausgeschlossen. Die Untersuchung dauert wie die Nabelschnurpunktion eine halbe Minute und findet unter örtlicher Betäubung statt.

Ergebnisse der Fruchtwasseruntersuchung

Die diagnostische Genauigkeit der Amniozentese liegt im Durchschnitt bei 99 Prozent, bei der Bestimmung von Neuraldefekten bei 90 Prozent. Die Wartezeit auf die Ergebnisse kann für werdende Eltern jedoch lang werden. Denn sie liegen erst nach zwei bis drei Wochen vor. Um die Wartezeit aber zu verkürzen, gibt es die Möglichkeit den Fish-Test (Fluoreszens-in-situ-Hybridisierung) anzuwenden. Dieser Test kann innerhalb eines Tages eine Aussage über möglicherweise bestehende Chromosomenbesonderheiten treffen, indem bestimmte farblich markierte Chromosomen gezählt werden. In der Regel müssen jedoch die Eltern die Kosten für den Schnelltest selbst bezahlen.

Eine Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung ist der PraenaTest. Dieser Bluttest ist nicht-invasiv und dient ebenfalls der Erkennung von Trisomie 21, Trisomie 13 und Trisomie 18.

Wann eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen

Zur Feststellung von:

  • Chromosomenveränderungen (z. B. Down-Syndrom)
  • Erbkrankheiten
  • Stoffwechselstörungen (z. B. Mukoviszidose)
  • Immundefekte
  • Muskelerkrankungen
  • geschlechtsgebundene Krankheiten (z. B. Muskelschwund)
Untersucht werden können Schwangere,

  • die älter als 35 Jahre sind
  • die bereits Schwangerschaften mit Chromosomenstörungen hatten
  • bei denen eine Veranlagung für vererbbare Erkrankungen besteht
  • deren Familienmitglied einen Neuraldefekt hat, z.B. einen offenen Rücken (Spina bifida)

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