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Organscreening | Ultraschall Schwangerschaft

Screening der Organe

Organscreening
In der 20. bis 21. Schwangerschaftswoche kann jede Schwangere einen speziellen Ultraschall zusätzlich zum klassischen vornehmen lassen. Diese Untersuchung erlaubt eine differenzierte Darstellung des Kindes und bietet durch das ausführliche Organscreening eine zusätzliche Sicherheit.

Das wird beim Organscreening untersucht

Mit Hilfe des Organscreening können beispielsweise Angaben über Hirnstrukturen (Wo befindet sich das Klein- und wo das Großhirn?), Herzstrukturen (Welche Gefäße führen vom und welche zum Herzen?) und Fußstellungen (Bildet sich ein Klumpfuß?) und über Fehlbildungen in den Organen oder im Körperbau des Ungeborenen gemacht werden. Diese nicht-invasive Untersuchungsmethode wird nur durchgeführt, wenn der Arzt bei vorausgegangen Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten bemerkt hat, ein Geschwisterchen des Ungeborenen bereits mit einer Behinderung auf die Welt kam oder die Schwangere bestimmte Medikamente zu sich nehmen muss.

Die Untersuchungsergebnisse des Feinultraschalls

Ein unauffälliger Befund beim Organscreening kann werdende Eltern beruhigen. Jedoch lässt sich anhand des Screening nicht mit Sicherheit sagen, ob das Kind gesund zur Welt kommen wird. Das Down-Syndrom oder weitere chromosomale Veränderungen sind nämlich anhand des Feinultraschalls nicht erkennbar. Um diese zu erkennen, müssen andere Untersuchungsmethoden der Pränataldiagnostik angewandt werden. Wird das Organscreening auf Wunsch der Eltern vorgenommen, müssen sie die Kosten privat tragen. Rät dagegen der Arzt zur Untersuchung, kommen die Krankenkassen für die Kosten auf.

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Rat aus der Hebammensprechstunde:

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