Hi Susi!
Bin in der 22. SSW und hab jetzt ne Ausbildung zur Krankenschwester hinter mir. Kenn mich deswegen mit Mutterschutzgesetz ziemlich gut aus. Also ich habe von so einer Ausnahmeregelung überhapt nichts gehört. Ich würde dir raten auf so was gar nicht einzulassen, dir und deinem ungeborenem Würmchen zu liebe. Lg. Steffi
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Ausnahmen im Mutterschutzgesetz
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Eintrag vom 27.03.2006 01:08Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 03.04.2006 10:08Hallo SusiS! Lass dir nix von deiner Chefin erzählen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten... Sicherlich wird jeder etwas anderes in das Mutterschutzgesetz interpretieren, kommt eben auf den Standpunkt an von dem aus man die Sache betrachtet. Du kannst beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen, die Leute sind für die Richtlinien und auch die Einhaltung des Gesetzes zuständig. Die erklären dir total nett was erlaubt ist und was nicht, welche Ausnahmen usw.Antwort
Lass dich nicht unter Druck setzen.
Liebe Grüße! -
Kommentar vom 19.04.2006 21:11Hallo SusiS !Antwort
Da ich im Betriebsrat tätig war,
weiß ich gut bescheid. Du darfs
maximal bis 20:00 Uhr arbeiten.Daran muß sich auch Deine Chefin halten.
Denk an Dein Baby,
lieben Gruß und alles Gute. -
Kommentar vom 19.04.2006 21:30Hallo Susi, ein Auszug aus dem MSchGAntwort
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Abweichend vom Nachtarbeitsverbot dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
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in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr
Ich selbst bin Hotelfachfrau und habe somit bis zum 4. Monat bis 22.00 Uhr arbeiten müssen danach dann nur noch bis 20.00 Uhr.
Andere Ausnahmereglungen kenne auch ich nicht. LG Nicky