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Beruf - Kündigung
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Eintrag vom 09.07.2006 08:16Hallo, ich bin im 6. Monat schwanger. Mein Chef möchte wissen, wie ich mir beruflich meine Zukunft vorstelle. Verpflichtet bin ich dazu ja erst spätestens bei der Geburt, Elternzeit zu beantragen, weiss aber schon, was ich möchte. Von daher habe ich zunächst Elternzeit für 3 Jahre beantragt, möchte aber während dieser in Teilzeit arbeiten. Das geht auch soweit in Ordnung, allerdings hier nun meine Frage: Was passiert, wenn ich mit der Situation, Baby und Beruf überfordert bin und ich gerne die Teilzeitbeschäftigung beenden möchte. Muß ich dann meinen gesamten Anstellungsvetrag kündigen. Oder kann ich einfach sagen, sorry ich komme dann doch erst nach den 3 Jahren zurück? Kennt sich hier jemand aus? LGAntwort
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Kommentar vom 09.07.2006 12:44Hi, zu Beginn Deiner Elternzeit musst Du Dich schriftlich festlegen, wie viel Elternzeit du beantragst. Auch wenn Du 3 Jahre beantragst, kannst Du in Absprache mit dem Arbeitgeber in Teilzeit zurückkehren. Wenn Du aber dann in Teilzeit die Beschäftigung wieder aufgenommen hast, kannst du nicht in die Elternzeit zurückkehren. Kommt auch auf den Arbeitgeber an, ob er damit einverstanden ist, dass Du die Arbeitszeit weiter reduzierst. Wenn der AG nicht einverstanden ist, bleibt Dir nur die Kündigung. Viele Grüße und alles Gute!Antwort