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Beschäftigungsverbot
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Eintrag vom 06.11.2006 13:03hallo, eine frage die mich beschäftigt...ich bin krankenpflegeschülerin im 3. jahr und würde gerne wissen wie das mit dem beschäftigungsverbot abläuft. ich bin in der 23. ssw und fühle mich seit ca. 2 wochen sehr schlapp, mit übelkeit, bauchschmerzen, sodbrennen und kopfschmerzen. kann mein arzt mir das verbot ausstellen? oder bin ich noch nicht weot genug mit der schwangerschaft.? danke für antwortenAntwort
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Kommentar vom 06.11.2006 17:14Wenn deine FÄ dir ein Beschäftigungsverbot ausstellt, darfst dui ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten, es sei denn, sie stellt dir nur ein partielles Beschäftigungsverbot aus! Dein Lohn wird dir ganz normal weitergezahlt. Bist du eingeschränkt einsetzbarm, kann déin AG dir einen zumutbaren Ersatzarbeitsplatz zuweisen, den du so ohne weiteres nicht ablehnen darfst, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen!Antwort
Wichtig ist, dass es wirklich ein Beschäftigungsverbot ist, welches die attestiert wird, denn ansonsten verlierst du nach 6 Wochen dein Entgeltanspruch und bekommst nur noch Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. Das wären dann 70% deines Gehaltes! Ich hoffe, ich konnte dir helfen! liebe grüsse Fraukilie -
Kommentar vom 06.11.2006 17:58hallo Fraukilie, danke für deine Antwort...ja das hat mir geholfen..ich habe morgen meinen FA termin, dann werde ich mal mit ihr darüber sprechen....naja und ob mein AG mir ne andere station zuweisen wird, werde ich ja dann sehen... das viele stehen, beugen und stecken was mir probleme bereitet werde ich überall im KH haben....Antwort