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Erziehungsurlaub

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 03.02.2005 15:07
    Hallo Zusammen,
    Ich suche auf diesem Weg jemanden der sich mit den Gesetzen zum Erziehungsurlaub auskennt und mir ein paar Tipps geben kann, wie ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten kann.
    Dieser kann mir nämlich keine Stelle mehr anbieten und erwartet nun einen Anruf von mir. Aber bevor ich in Verhandlungen trete, will ich genau bescheid wissen, welche Rechte ich habe.

    Schöne Grüße, Shirley
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.04.2005 22:27
    Ich kenne es so, wenn man nach einem Jahr wiederkommt muß der Arbeitgeber noch für dich Arbeit haben (zumindest wenn du einen unbefrist. Vertrag hast) . Bist du aber 2 oder mehr Jahre zu Hause, ist dein Arbeitgeber verpflichtet dich 3 Monate auf alle Fälle zu beschäftigen, dann muß er das nicht mehr.
    Antwort

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