Hallo ihr Lieben,
hab heute mal eine spezielle Frage: Ich bin in der 23. SSW und mach mir ein klein wenig Sorgen das ich etwas vergesse für unser Babay zu beantragen. Ich höre von allen möglichen Leuten soviel was man beantragen soll und jeder sagt mir irgendwas anderes wann genau man das beantragen soll. Das macht mich ganz "kirre" weil ich Angst habe das mir was durch die Lappen geht. Hab die ganzen Infos mal selektiert und bin dazu gekommen das es "nur" das Mutterschutzgeld, das Kindergeld und das Erziehungsgeld ist was man beantragen muß. Oder? Ich meine , ich bin verheiratet und mein Mann ist erwerbstätig, also werden wir so arg viel nicht bekommen. Ich würde gerne nach dem7. Lebensmonat vom Kind wieder auf 400 Euro - Basis arbeiten gehen. Meint ihr das geht und das Erziehungsgeld bekomm ich trotzdem weiter? Ich bn irgendwie total verwirrt. Das Erziehungsgeld und das Kindergeld kann ich doch erst nach der Geburt beantragen, oder?
Danke für eure Hilfe.
Gruss Sabrina
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Finanzielle Angelegenheiten?
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Eintrag vom 30.05.2005 16:21Antwort
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Kommentar vom 01.06.2005 22:24Stimmt, das Kindergeld und Erziehungsgeld beantragt man nach der Geburt. Kindergeld bekommst du auf alle Fälle und Erziehungsgeld richtet sich nach Einkommen deines Mannes und falls du wirklich arbeiten willst... probiers einfach. Wir haben jetzt auch versucht Wohngeld zu beantragen, mal sehen was wird. Übrigens an alle : PAßT BLOß AUF DASS IHR DAS GELD BEKOMMT WAS EUCH ZUSTEHT; WAS DIE EUCH BESTÄTIGEN. ICH HATTE JETZT DIE SITUATION; DASS DIR MIR EINE ZAHLUNG DIE SIE MIR ZUGESPROCHEN HATTEN, UNTERSCHLAGEN HABEN. RIESEN SAUEREI VON DIESEN BEAMTEN!!!!!!!!!!!!!!!Antwort
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Kommentar vom 01.06.2005 22:25Ps. Vergiß nicht dich rechtzeitig wegen einem Grippenplatz zu kümmern.Antwort
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Kommentar vom 09.06.2005 23:11Bausparkasse weiß ich nicht, aber könnte sein dass du da vielleicht irgendwelche Kinderfreibeträge bekommst oder so. Standesamt ist ja klar, geht meistens übers Krankenhaus. Wir waren auf der Meldestelle und haben unseren Kleinen in die Päße eintragen lassen. Dann habe ich mich bei Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung erkundigt ob die Kleinen mitversichert sind. Krankenversicherung ist klar und Arbeitgeber will auch nochmal nähere Angaben. und da wo du die Gelder bekommst. Mehr fällt mir auch grad nicht ein.Antwort