My Babyclub.de
Kennt Ihr Euch mit der Neuregelung ab 01.01. aus?
Antworten Zur neuesten Antwort
-
Eintrag vom 02.08.2006 11:46Hallo meine Lieben, wer hat den Durchblick betreffend der neuen Regelung ab dem 01.01.07? Mein Freund ist Teilzeitkraft im öffentlichen Dienst, ich gehe derzeit voll arbeiten. Bekommen wir da diese 67% von meinem Einkommen, wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe? Und wie ist das, wenn ich 2 Jahre Auszeit nehme? Wir dann im 2. Jahr Elterngeld und Kindergeld gezahlt oder fällt das Elterngeld dann ganz weg? Bekomme ich das im 1. Jahr auch noch zusätzlich zu den 67%? Oder nur Kindergeld? Auf den offiziellen Seiten wird das nirgendwo mal Klartext gesprochen. Vielen Dank schonmal an Euch!Antwort
Artikel und Info zum Thema:
-
Kommentar vom 02.08.2006 19:42Hi Seli, also, soweit ich das verstanden habe, bekommst Du, wenn Dein Kind nach dem 31.12. geboren wurde, das neue Elterngeld, ca. 67 % von Deinem letzten Netto, max. 1.800 Euro. Im zweiten Jahr gibt es kein Elterngeld mehr, dann bekommst Du aber evtl. noch das Erziehungsgeld und Kindergeld vom Staat. Elterngeld gibt es also im zweiten Jahr nicht mehr. Kindergeld bekommst Du m.E. on top. Hoffe, das hat geholfen? Liebe Grüße, KIKAntwort
-
Kommentar vom 03.08.2006 07:59Morgen KIK, also ich habe gestern abend nochmal im Internet gegoogelt und es sieht fast so aus, als ob wir nach 1 Jahr nichts mehr bekommen als Kindergeld (von wegen Deutschland wird kinderfreundlicher). Heißt spätestens 1 Jahr nach der Geburt werd ich mich wohl wieder ins Berufsleben stürzen müssen und den Krümel irgendwo abgeben müssen. Hatte gehofft, dass ich wenigstens 2 Jahre für die Erziehung und Bindung des Kleinen opfere und er dann in einen halbtags in einen Mini-Club geht. Na ja, soviel dazu. Also ein Anreiz zum Kinder krigen ist das nicht gerade.Antwort
-
Kommentar vom 03.08.2006 09:28Hi Seli, wobei das Elterngeld wirklich schon ne tolle Sache ist. Bis Ende diesen Jahres hättest Du gar nix bekommen. Und 1.800/Monat ist ja schon richtig Kohle. Das sind fast 20.000 Euro fürs erste Jahr. Und ich meine, nach einem Jahr kann man ja wieder Teilzeit arbeiten. Dem Krümel tut der soziale Umgang mit anderen Kindern eh gut und vielleicht freust Du Dich auch auf andere Dinge als Windeln und Geschrei?! Liebe Grüße, KIKAntwort
-
Kommentar vom 03.08.2006 11:00Hallo KIK, also soviel verdien ich ja nun nicht, dass ich 1.800 bekommen werde. Sind ja "nur" 67% meines Nettogehaltes. Aber es ist natürlich mehr als was man momentan an Erziehungsgeld bekommt. Hätte mich halt nur gefreut, wenn man Mütter unterstützt hätte bei dem Vorhaben Ihre Kinder selbst groß zu ziehen. Leider hat unser lieber Staat nämlich vergessen gleichzeitig eine Verbesserung der Kinderbetreuung zu gestalten. Ich sehe nämlich nicht ein nur für die Kita arbeiten zu gehen. Meine Mutter hat mich deshalb damals in den Mini-Club gebracht. Sie hätte für eine Kita 350 DM zahlen müssen, der Mini-Club kostete nur 50 DM. Der geht allerdings nur bis 13:30 Uhr und war, zumindest damals, erst für Kinder ab 3 Jahre. Ich hoffe jetzt einfach, dass sich das geändert hat. Und mit den sozialen Kontakten bin ich der Meinung, dass ein Baby, das weder laufen noch sprechen kann doch eher noch keine Kontakte knüpfen kann. Daher find ich 2 Jahre echt optimal. Die Kleinen können laufen, zusammen spielen, sich unterhalten... Da macht das meiner Meinung nach erst richtig Sinn. Aber wer weiß, vielleicht fällt mir nach 1 Jahr echt die Decke auf den Kopf und ich bin froh über Abwechslung :o).Antwort
-
Kommentar vom 03.08.2006 11:08Hallo Yvi, meinst Du eine Grenze nach oben oder nach unten? Also es wird Dir, wie KIK schon meinte, max. 1.800 gezahlt. Generell sind es 67% Deines Nettoeinkommens. Wenn Du nun einen 400 Job hast, kann es schon sein, dass es da auch einen Mindestsatz von vielleicht 300 gibt. Aber das weiß ich leider nicht genau.Antwort
-
Kommentar vom 03.08.2006 15:55Hi Mädels, das Elterngeld gibt es auf jeden Fall, egal, was der Ehemann verdient! Und wie schon gesagt, man bekommt max. 1800 Euro, abhängig vom aktuellen Einkommen. Aber ob es ein Minimum gibt, weiß ich leider auch nicht. Liebe Grüße, KIKAntwort
-
Kommentar vom 19.08.2006 23:05Hi!Es ist so, dass der, der die 12 Monate nimmt, 67 % seines letzten Nettogehaltes bekommt. Danach fällt das Eltergeld tatsächlich weg, der Staat zahlt es nur ein Jahr.Vorteil ist, dass das Elterngeld i.H.v. 300 Euro als Mindestbetrag jedem gezahlt wird, unabhängig vom Partnereinkommen und die 67 % Regelung bis zu einem Elterngeld von 1800,-Euro gilt.Nachteilig ist natürlich, dass man nur ein Jahr Geld bekommt. Da fragt man sich, auch angesichts der sinkenden Kinderfreibeträge und Kürzung des Kindergeldes bis zum 25.Lebensjahr, wie Deutschland die Geburtenrate erhöhen will?!Viele Grüße.Antwort
-
Kommentar vom 29.08.2006 10:40Hallo! Hier mal die ganz nüchternen Fakten: § 6 (BEEG) Auszahlung und VerlängerungsoptionAntwort
1. Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist. 2. Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. 3Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.
Also, jeder kann zwei Jahre zuhause bleiben, wenn ihm die Hälfte des mtl. Betrages ausreicht. Der Partner kann dann auch noch mal 2 bzw. 4 Monate zuhause bleiben und das Kind wäre dann knapp 2 1/2 Jahre betreut und könnte dann ohne schlechtes Gewissen in den KiGa/Kita...
-
Kommentar vom 29.08.2006 12:21Ja, das ist schon so eine Sache, ich habe mich auch schon erkundigt. ich bin für den 06.01. ausgezählt und hoffe nun, dass wir keinen "Frühzünder" bekommen (ansonsten Korken rein oder Arzt bestechen - ne Scherz); finde es nämlich super gemein, dass die tats. Geburt zugrunde gelegt wird, und nicht der eigentlich errechnete Termin. Schlimm für Eltern, die ein Frühchen bekommen, oder? Wir spekulieren auch mit der Asche, ist schon ne feine Sache. Aber wir haben die zeugung nicht davon abhängig gemacht. habe nämlich gehört, es soll wirklich Frauen geben, die abgetrieben haben, weil der termin so grenzwertig war (also bitte, wie schlimm ist das denn?).Vielleicht kann man auch etwas von dem Geld an die Seite legen, damit der Unterschied zum 2. Jahr nicht so groß ist. Aber wie ich mich kenne.... :-) So, drücken wir mal allen "Grenzwertigen" die Daumen...Antwort
-
Kommentar vom 08.09.2006 08:47Hallo Kathi! Eins ist klar, jedes Paar, dass sich für ein Kind entscheidet, muss auf ein Gehalt verzichten! Das Elterngeld soll da helfen. Reicht es trotzdem nicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken, so kann jedes Paar in dieser "Übergangszeit" bis zur Kita Arbeitslosengeld II ("Harzt IV") beantragen. Da wird erst mal ermittelt, wie hoch euer Bedarf ist. Es gibt vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelleistungen, dass sind für dich und deinen Partner je 311,-/298,-Euro (Est/Ost), für dein Kind 207,-/199,-Euro. Hinzu kommt die Warmmiete (ohne Strom).Von diesem Gesamtbedarf wird dann das Einkommen angerechnet (hier gibt es eine bestimmte Anrechnungsformel, da nicht das gesamte Einkommen angerechnet wir-es gibt da einen Freibetrag). Wenn ihr durch euer Einkommen euren "fiktiven" Bedarf decken könnt, dann habt ihr Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Das könnt ihr checken lassen entweder direkt bei eurer Kommune oder Arge, oder vorab bei verschiedenen Organisationen (z.B. Arbeitslosenselbsthilfe, Caritas, ProFamilia...) Ist vielleicht nicht gerade das, was man sich so vorstellt, wenn man ein Kind in die Welt setzt, aber es ist ja auch "nur" vorrübergehend.Antwort
-
Kommentar vom 08.09.2006 08:51Hallo KathlDD, mit dem Eltergeld ist uns ja nicht wirklich sooo viel geholfen, aber wenigstens ein bischen! Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit z.Bsp. Wohngeld zu beantragen, oder bei Pro Familia eine einmalige Zahlung zu erhalten. Eventuell für Erstausstattung für das Baby, Möbel, Kinderwagen... Da kann es schon gut möglich sein, dass du so 400 oder 500 Euro bekommen kannst. Wünsch dir viel Erfolg! LG AngelaAntwort
-
Kommentar vom 08.09.2006 08:54Ähhh sorry, ich hab da wieder mal schneller gedacht als ich schreiben kann ;-) Wenn ihr euren Bedarf NICHT decken könnt, dann habt ihr natürlich einen Anspruch!Antwort
-
Kommentar vom 08.09.2006 11:16Hallo,Antwort
ich finde die neue Regelung schon toll. Leider kennen sich die Ämter überhaupt icht aus. Der Antrag muss man wohl beim Versorgungsamt einreichen. Aber dort wissen die Mitarbeiter bis heute nicht, wie es laufen soll. Die Anträge sind noch nicht mal gestaltet & gedruckt...so die Aussage der Sachbearbeiterin des Amtes letzte Woche. Na ja, zum Glück soll unser Wurm im März zur Welt kommen. Da ist die "Probezeit" der Ämter vorbei und man findet bestimmt hier ganz viele nützliche Tipps, wie man es angehen soll. Auf Mütter ist doch mehr Verlass als auf Ämter :-))
Grüße an alle. -
Kommentar vom 08.09.2006 11:25Ich finde die Regelung auch super toll! Und wenn das so weitergeht mit der Familienpolitik, dann haben wir nach der Elternzeit auch alle einen VZ KiTa Platz für wenig Geld! Ich denk jetzt halt mal positiv!Antwort
-
Kommentar vom 08.09.2006 12:06toll find ich die regelung schon auch - aber nicht für die grenzwertigen unter uns! unser termin ist der 27.12. - und wir müssen wohl auch einen korken bereithalten... :) lg, kerstinAntwort