Hallo!
Wir bekommen im Februar unser erstes Kind. Ist es möglich, dass das Kind den Nachnahmen des Vaters trägt, obwohl wir nicht verheiratet sind. Es ist uns wichtig, dass der Vater so „offiziell“ und nach aussen als Vater anerkannt wird. Zudem ist bei einer späteren Heirat die Nachnahme für das Kind keine Umstellung mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Dani + Sven
My Babyclub.de
Nachnahme des unehelichen Vaters
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Eintrag vom 17.09.2003 09:01Antwort
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Kommentar vom 17.09.2003 17:54Hallo,Antwort
Ja es ist möglich das das Baby gleich den Nachnahmen des Vaters erhält.Die Mutter muss nur damit einverstanden sein. Am besten du befragst die mal beim Jugendamt da ja dein Freund die Vaterschaft hier auch anerkennen muss. Hier könnt ihr auch antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen denn wenn ihr nicht verheiratet seit hat ja nur die Mutter das Sorgerecht
Liebe Grüße Gabi -
Kommentar vom 19.11.2003 15:57Hallo, ich finde das sehr schön, wenn das Kind den Namen des Vaters bekommt, bei uns war das auch so und damit es keine Probleme gibt sind wir schon vor der Geburt zum Jugendamt und haben alles schriftlich gemacht.(kostenlos)Antwort
Gruß
Sandra -
Kommentar vom 29.12.2003 21:38Hallo Dani und Sven!Antwort
Unser Kleiner, 1 Monat alt, hat von Anfang an den Nachnamen seines Vaters. Mein Mann hat auf dem Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und im Krankenhaus bei der Anmeldung für das Standesamt wurde gleich der Nachnahme von ihm eingetragen, was wir beide mit unserer Unterschrift bewilligen mußten. Die Geburtsurkunde mit dem väterlichen Namen ist nur etwas teurer als wenn das Kleine den Namen der Mutter kriegen würde. -
Kommentar vom 18.01.2004 10:08Waru heiratet Ihr nicht einfach!?!? Wenn man ein Kind zusammen zeugt, sollte man sich doch so sicher sein miteinander, daß - wenn das kind unbedingt den Namen des Vaters trage soll - man auch heiraten kann.Antwort
Oder bin ich da jetzt spießich??? -
Kommentar vom 08.03.2004 00:34Hallo, warum muß es denn immer der Name des Vaters sein? Wir sind verheiratet, aber mein Mann wollte seinen Namen weder ändern noch vererben. Unsere Tochter Jasmin trägt deshalb meinen Namen. Sollte das für sie ein Problem sein? Ihr känntet bei einer Heirat doch auch den Namen von Mutter und Kind als Familiennamen nehmen (falls er nicht zu schrecklich klingt).Gruß, WiebkeAntwort
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Kommentar vom 13.05.2004 14:16haben es genauso geregelt solange die vaterschaft anerkannt wird ist die nachnamengebung elternsacheAntwort