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Trotz Erziehungsgeld zum Arbeitsamt?
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Eintrag vom 15.11.2004 16:23Hallo!Ich bin jetzt in der 27.SSW.Ich bin arbeitslos!Ab 1.1. bin ich dann im Mutterschutz und müsste dann Mutterschutzgeld bis 8 Wochen nach der Geburt bekommen.Wer kann mir sagen wie es dann finanziell weitergeht?Bekomme ich dann nur noch Erziehungsgeld oder muss ich mich wieder beim Arbeitsamt melden?Ich hoffe ihr könnt mir helfen!Antwort
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Kommentar vom 16.11.2004 10:15Wie komme ich denn an einen Nachweis für die Betreuung meines Kindes?Unter welchen Umständen kann ich denn Wohngeld bekommen und wie?Also ich lebe mit dem Vater zusammen und er hat auch Einkommen, aber wir sind nicht verheiratet.Antwort
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Kommentar vom 20.11.2004 16:51Hallo Nadine,Antwort
auch wenn du nicht verheiratet bist, sieht euch der Statt als eine "Ehe änliche Beziehung", das heißt das Ihr wie ein Ehepaar behandelt wird. Dein Freund ist für euch Finanziel zuständig. Soger das Erziehungsgeld wird nach seinem Einkommen berrechnet. Wenn er aber ein geringeres Einkommen hat, kannst Du z.B. bei Wohnungsamt Wohngeld beantragen.
Du kannst Dich auch Beraten lassen, z.B. bei einer Beratungsstelle (AWO- Beratungsstelle für Schwangerschaften Ehe und Lebensberatung)
Dort wird dir gesagt ob euch was zustäht.
Monika K. -
Kommentar vom 20.11.2004 19:08Hallo Monika!Danke erstmal!Ich werde mich mal umschaunen wo es eine solche Beratungsstelle gibt.Liebe GrüßeAntwort
Nadine -
Kommentar vom 28.04.2005 21:14Hallo Nadine! Ich bin in gleiche Situation wie du, du sollst dich 3 Monate vor Erzieungsurlaubende beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende anmelden.Antwort