Hallo Leona! Das Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt in Höhe deines Gehaltes. Dabei übernimmt einen Teil deine Krankenkasse und den Rest zahlt dein Chef dazu. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse darfst erst 7Wochen vor der Entbindung stellen.Dafür muß dir dein Frauenarzt eine Bescheinigung über den Geburtstermin ausstellen. Das Erziehungsgeld beträgt zur Zeit 300 Euro/Monat, wenn du 2 Jahre Erziehungsurlaub nimmst, wenn du ein Jahr Erziehungsurlaub nimmst, sind es glaube ich 480Euro (bin mir aber nicht sicher). Außerdem bekommst du noch Kindergeld, 154 Euro.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Liebe Grüße. :0)
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Unterstützung während des Erziehungsurlaubes
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Eintrag vom 23.06.2004 19:54Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 24.06.2004 06:13Das Erziehungsgeld ist abhängig vom Familieneinkommen. Auf www.9monate.de/einkommensgrenzen.htmlAntwort
kannst du alles ausführlich und gut erklärt nachlesen.
LG, Natalie -
Kommentar vom 15.08.2004 10:59Hallo Leona,Antwort
nach Beendigung des MuSchu kannst Du auch Wohngeld beantragen. Dabei wird nur das Gehalt des AN-Partners berücksichtig. Beim Erziehungsgeld bleibt noch zu sagen, daß sich das Einkommen des Partners auf das Jahr VOR der Geburt des Kindes bezieht, also auf 2003. Das beinhaltet auch die Werbungskosten. Je höher die Werbungskosten, desto mehr Chancen hast Du, daß das EZG nach 6 Monaten nicht gekürzt wird. Wir bekommen leider nur für die ersten Monate den vollen Betrag von 300 Euro.
Gruß Kathrin