Hi!
Ich hab gelesen, d ass zu manchen Namen ein Zweitname gegeben werden muss (männl. weibl. eindeutig) - Wer entscheidet das??? Ist es der Standesbeamte bei der Eintragung???
LG Katja
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Wann i. Zweitname Pflicht
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Eintrag vom 10.01.2007 13:22Antwort
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Kommentar vom 10.01.2007 16:57ja - das entscheidet der/die standesbeamte/-in. gibt es streit bzw. keine einigung, dann entscheidet ein gericht. gruss peggyAntwort
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Kommentar vom 11.01.2007 16:36Hi Lina,Antwort
so seh ich das schon auch, also Zweitname ansich kein Problem, wollte es nur mal generell wissen. Exotisch kommt für uns nicht in Frage. Bei uns dreht sich´s um nicht eindeutig weibl.-männl.; falls wir bei den derzeitigen Fav. bleiben. LG Katja -
Kommentar vom 19.01.2007 09:34Soweit ich weiß gibt das örtliche Standesamt auskunft. Finde allerdings bei sehr ausgefallenen Namen den Zweinamen sinnvoll, falls das Kind sich mit dem Namen nicht abfinden kann, bzw. gehänselt wird. Ansonsten gilt es, dass der Name das Geschlecht angeben muss. Kai als Mädchenname geht nur mit 2Name, Kim für nen Jungen ebenfalls....Antwort