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noch kein Mutterpass- Gilt der Kündigungsschutz sc
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Eintrag vom 11.03.2005 21:40Wenn Dein Arbeitgeber ein Attest von Dir verlangt,über deine Schwangerschaft,dann musst Du zuerst 5 Euro dafür bezahlen,die Dir der Arbeitgeber aber wieder erstatten muss! Dazu ist er verpflichtet. Dein Mutterschutz gilt,wie bereits gesagt wurde,ab da,wo Du ihm von der Schwangerschaft berichtest.Allerdings wird heute oft geraten,die ersten 3 Monate abzuwarten,falls in der zeit eine Fehlgeburt eintritt oder so...Antwort
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