Hallo!
Ich bin jetzt in der 17. SSW und leider arbeitslos. Ab Juli nächsten Jahres würde ich ins Arbeitslosengeld II rutschen. Mein ET ist auf den 20.06.09 gelegt. Was wird dann passieren?
Soweit ichs gelesen hab, würde ich nur dann Elterngeld bekommen, wenn ich berufstätig bin. Arbeitslosengeld bekomm ich nur wenn ich dem Markt auch zur Verfügung stehe, dann hätte ich ja Anspruch auf geförderte Kinderbetreuung, aber wenn ich in Mutterschutz gehen will bekomm ich laut Agentur für Arbeit gar nichts.
Mein Mann ist einfacher Angestellter und bringt auch keinen Batzen Geld nach Hause.
Haben wir trotz meiner Arbeitslosigkeit noch ein Anrecht auf Elterngeld?
Ich blick da nicht mehr durch -.-°
Danke!
PS: Frohes neues Jahr!!!
My Babyclub.de
ich bin arbeitslos,mein Mann erwerbstätig, Anspruch auf Elterngeld/ -zeit?
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Eintrag vom 01.01.2009 17:31Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 01.01.2009 18:27Hallo! Ich bin jetzt gerade fertig mit meiner Elternzeit. Und soweit ich mich erinnern kann, hat jeder einen Anspruch auf Elterngeld. Der Mindestsatz beträgt 300 € . Am besten erkundigst du dich auf dem Jugendamt oder auch bei Pro Familia müsste jemand bescheid wissen.Antwort
Alles Gute für dich!
Michi -
Kommentar vom 02.01.2009 12:06Hallo Kaylara,Antwort
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf
Elterngeld i.H.v. mind. 300,- Euro im Monat für ein Jahr. Du kannst Dir auch halbe Monatsbeiträge auszahlen lassen, dann wird natürlich länger gezahlt ( das machen wir, da ich nach einem Jahr noch nicht wieder arbeiten gehe, da mir der Kleine noch zu jung ist dann ). Den Antrag auf Elterngeld kannst Du Dir vom zuständigen Amt zuschicken lassen, oder auch aus dem Netz ziehen. Ob Du und Dein Mann dann noch Anspruch auf ( ergänzende ) ALG!! habt oder Wohngeld, hängt dann noch vom EK Deines Mannes ab. Das könnt Ihr Euch vom Amt ( Wohngeldstelle oder ARGE ) ausrechnen lassen. Aber Elterngeld gibt es sowieso!!!!
Viel Glück und toi toi toi für die weitere SS.
Ach so, wenn bei Euch das Geld sehr knapp sein sollte, kann man noch einen Antrag z.B bei der AWO oder Kirchenverwaltung ( so ist es hier jedenfalls ) auf Erstlingsausstattung in Form von einem einmaligen Betrag stellen. Wie hoch dieser ausfällt weiß ich leider nicht.
LG