Hallo ihr Lieben,<br />
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habe mal wieder eine Fragen :-)<br />
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Also ich arbeite in einem Designer Outlet Center bin Vollzeitkraft und arbeite von halb 10 bis 19:30 und habe eine Stunde Pause die ganzen 8 bis 9 Std. stehe ich am Tag wenn mir es mal nicht gut geht dann darf ich mich auch hinten mal hinstellen aber mir wird das irgendwie zuviel ich weis auch nicht die ganzen Leute die Einkaufen jeder zieht sich in der Kabine um die Gerüche die Wärme und das stehen bin zwar erst 12 SSW aber irgendwie ist mir es wirklich schon zuviel :-( <br />
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Jetzt zu meiner Frage habe im Mutterschutzgesetz folgendes gelesen :<br />
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§ 4 Absatz 2 <br />
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Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des 5 Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich 4 Stunden überschreitet .......<br />
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Habe jetzt bei der Hauptzentrale im Persobüro angerufen und die meinten das sie das Gesetz nicht kennen aber sich informieren , was bedeutet das jetzt ???? Trifft es für mich zu ???? <br />
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Danke für eure Antworten :-)
My Babyclub.de
Frage zum Mutterschutzgesetz !!!
Antworten Zur neuesten Antwort
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Eintrag vom 07.01.2009 21:12Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 07.01.2009 23:52Frag doch mal bei deinem FA nach.Ich war auch Vollzeitkraft im Einzelhandel und musste 8-10 Arbeiten.Ohne mich hinsetzen zu können,und das geht nicht.Hab meiner Ärtzin das erzählt uns sie meinte das geht natürlich nicht,sie könnte mir ein Beschäftigungsverbot erteilen,und da war ich sehr erleichtert drüber.Mir gings oft nicht so gut,und das hätt ich dann gar nicht ausgehalten.Bin jetzt in der 31.ssw uns seid der 14 ca zuhause.Antwort
Dir noch weiterhin Alles Gute
LG Sandra -
Kommentar vom 08.01.2009 20:25Danke für deine Antwort :Antwort
Heute habe ih es gerade wieder gemerkt 9 Stunden gearbeitet und bin total müde und zittrig also lange halte ich das nicht mehr aus ..... ???
Kannst du mir vielleicht sageen wieviel Prozent du dann noch vom Lohn bekommen hast und wie es dann genau abläuft Danke -
Kommentar vom 08.01.2009 21:25Hallo,Antwort
du kriegst deinen ganz normalen Lohn vom Arbeitgeber weiterhin.Finden die zwar nicht toll,aber du solltest jetzt lieber an dich und dein Kind denken.
LG -
Kommentar vom 08.01.2009 21:35super vielen vielen dank ..... wie gesagt ein paar stunden geht es aber dann bin ich fix un fertig ......Antwort
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Kommentar vom 08.01.2009 21:42vielleicht kannst du dich auch mit deinem chef einigen das du nur noch so ca 4std arbeiten gehtst,aber ich glaube dann bekommst du weniger gehalt.Antwort
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Kommentar vom 09.01.2009 20:21Ja das ist es ja na werde es noch ein wenig aushalten und in knapp 3 wochen habe ich dden nächsten vorosorgetermin dann werde ich mal mit meinem arzt sprechen ..............Antwort
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Kommentar vom 23.08.2015 11:25EH gleich Einzelhandel?Antwort
Hab in meiner zweiten SS in einer Bäckerei zur Aushilfe gearbeitet und mich täglich gequält weil ich keine Sitzgelegenheit hatte und dadurch unendliche Rückenschmerzen und ein starkes Ziehen nach unten. Mein FA hat mich zwar immer wieder mal krank geschrieben aber ein Beschäftigungsverbot hab ich nicht bekommen. Waren halt nur 5 Stunden... Im Endeffekt hab ich die letzten Wochen vor dem MuSch selbst gekündigt.
In meiner 3. SS arbeite ich jetzt 25 Stunden die Woche in meinem eigentlichen Beruf und es geht mir prima. Sitz meist im Büro oder verräume leichte Ware oder bin mit dem Auto unterwegs. Wenn was nicht mehr geht helfen meine Kollegen.
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Kommentar vom 23.08.2015 21:42Ich arbeite auch noch.. habe kein Beschäftigungsverbot bekommen.Antwort
Alles was mit Arbeit zu tun hat muss der Arbeitgeber oder das Gewerbeaufsichtsamt aussprechen.
Es sei den die Gesundheit von mir sowie das Kind in Gefahr ist.
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Kommentar vom 27.08.2015 08:14Ich bin auch im Beschäftigungsverbot seit der 7 SSW. Es gibt verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten.Das Allgemeine bedeutet,dass du in keinen Job mehr arbeiten kannst.Das individuelle Beschäftigungsverbot heißt,dass du in deinem jetztigen Job nicht mehr arbeiten darfst.Da muss aber noch unterschieden werden,ob du ein teilweise Beschäftigungsverbot erhälst,sprich du kannst noch einige wenige Stunden am Tag oder in der Woche arbeiten oder ein volles Beschäftigungsverbot,sodass du gar keine Stunden mehr arbeiten kannst. Mein Beschäftigungsverbot hat der Betriebsarzt ausgestellt,der für die Praxis,in der ich gearbeitet habe,zuständig ist.Antwort