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Individuelles Beschäftigungsverbot

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 03.02.2009 19:08
    Hallo,
    bin in der 23. SSW und habe heute von meinem FA ein individulles Beschäftigungsverbot bekommen und darf ab sofort nur noch halbtags arbeiten!!!
    Ich bekomme ja jetzt trotzdem weiter volles Gehalt vom Arbeitgeber. Hat es irgendwelche Auswirkungen auf den Mutterschutz? Da bekomme ich ja 6 Wocher vor und 8 Wochen nach der Geburt volles Gehalt, oder?!

    Hat jemand Erfahrung?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 03.02.2009 19:33
    ich weiss nicht genau wie das mit dem mutterschutz läuft aber soweit ich weiss bkommst du 67% eines gehaltes
    das bekommst du ja als erziehungsgeld das weiss ich sicher das mit den 67%
    aber ich glaube auch im mutterschutz

    aber 100%ig weiss ich das jetz nicht müsste man ma nachlesen
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.02.2009 06:39
    Hallo Engel,
    bei deinem individuellen Beschäftigungsverbot bekommst du erstmal ganz normal dein volles Gehalt weiter gezahlt, obwohl du in deinem Fall nur halbtags arbeiten gehst. Für dich hat das keine weiteren Auswirkungen. Dein Mutterschutz beginnt ganz normal 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet entweder 8 Wochen nach dem berechneten Geburtstermin (falls dein Baby also früher kommen sollte, hast du trotzdem die 14 Wochen Mutterschutz) oder 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstag, wenn dieser später als der errechnete Tag ist.
    In der Zeit des Mutterschutzes bekommst du dein volles Nettogehalt ausgezahlt. Achtung: das setzt sich dann aber aus 2 Bestandteilen zusammen: 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und die Differenz davon zu deinem eigentlichen Netto vom Arbeitgeber.
    Hm, ich hoffe das war einigermaßen verständlich... wenn nicht, dann frag einfach.

    LG
    Nicole
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.02.2009 10:14
    Hallo Nicole!
    Danke, da bin ich jetzt schon um einiges schlauer geworden... manche sagen nämlich das es Mutterschutz nur 6 Wochen vorher und 4 Wochen nachher gibt....und bei Zwillingen nur 8 Wochen nachher...aber da sind es ja glaub 12Wochen nachher oder so...
    Also hab ich keinerlei einbußeb durch das indiv. Beschäftigungsverbot?! Ein Glück... das wäre jetzt auch nicht gut gewesen... Hochzeit, Baby....! ;-)!
    Ist halt alles echt kompliziert mit den ganzen Gesetzen und Anträgen.

    LG Kristin
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.02.2009 12:10
    Hallo,
    kann mir jemand sagen wir es jetzt mit dem Resturlaub läuft?!
    Ich muss ja ab heute nur noch halbtags arbeiten. Wenn ich Urlaub nehme, muss ich dann trotzdem 1 Tag nehmen oder auch nur ein halebn Tag?! Weiß das jemand?!

    Vielen Dank!!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 04.02.2009 12:10
    Na jetzt bin ich auch schlauer :-)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.02.2009 06:37
    Guten Morgen,
    fein dass das verständlich war :-) Hm, mit dem Resturlaub bin ich mir jetzt gerade nicht so sicher. Ich lese aber nachher mal im Büro im Lexikon fürs Lohnbüro und sag heute Abend Bescheid :-)
    Kann ich mich wenigstens bissel ablenken im Büro... ist ja so furchtbar im Moment, hab 2 positive Schwangerschaftstests gemacht und die Tussi bei meinem Arzt hat nur gesagt, herzlichen Glückwunsch, das ist die Bestätigung... noch sieht man eh nix, kommen Sie mal nächste Woche vorbei *grummel* Nun warte ich sooooo sehnsüchtig auf Dienstag :-)

    LG
    Nicole
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.02.2009 17:56
    Hi,
    also ich hab nochmal geschaut, aber nix wirklich explizites dazu gefunden. Nur dass eben das das Beschäftigungsverhältnis ganz normal weiterhin bestehen bleibt. ICH würde daraus interpretieren, dass man zwar den "Vorteil" hat, dass man den halben Tag zu Hause sein kann (äh ist jetzt blöde ausgedrückt, ich meine halt, dass man zwar nur halbtags arbeitet), es aber als "normaler" Arbeitstag zählt. Dementsprechend dann aber auch einen Tag Urlaub nehmen müsste. Sicher bin ich mir aber nicht. Evtl. nochmal in eurer Personalabteilung nachfragen!
    Weiterhin alles Gute!

    LG
    Nicole
    Antwort

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