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Mutterschaftsgeld

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 26.02.2009 11:57
    Hallo,

    habe da mal eine Frage bezügl. des Mutterschaftsgeldes...
    Meine Freundin + Kollegin bekommt jetzt in ca. 1 Woche Ihr 1. Kind und hat in der gleichen Firma wie ich gearbeitet:
    Jetz hat Sie mir heute erzählt das Sie halt den einen Anteil von der KK bekommt (bis zu 13EUR am Tag) und den Rest vom Arbeitgeber. Nur leider berechnen die das wohl ganz komisch, also unser Arbeitgeber... Sie bekommt weder für´s Wochenende Geld, noch für Feiertage und auch nur die Anzahl der Tage im Monat (jetzt für Februar eben auch nur 28 Tage)... ist das normal?
    Eigentlich heißt es ja das man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das VOLLE Gehalt bekommt... bin bissle verwirrt und da man bei unserem Arbeitgeber eh immer auf alles warten muss und aufpassen muss das die normale Gehaltsabrechnung schon stimmt will ich da "vorbereitet" sein und mich ggf. beim Anwalt erkundigen.

    Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen?!

    DANKE!!!!

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 26.02.2009 15:07
    Hallo,
    danke für Deine Antwort.
    Aber die 67% die Du meinst sind dann ja das Elterngeld!!! Das ist schon klar!!! Ich meine aber das Mutterschaftsgeld, das man während des Mutterschutzes bekommt!!!
    Antwort
  • Profilfoto  Mel22
    Kommentar vom 26.02.2009 15:15
    Hallo,

    die Krankenkasse zahlt dir 13€ pro Tag und der Arbeitgeber stockt das Gelder der KK um soviel auf das du das volle Gehalt bekommst. Du bekommst also nicht volles Gehalt + 13€ von der KK, sonder halbe halbe. Die 6 Wochen or der Geburt bekommst du auf einmal überwiesen und nach der Geburt musst du so schnell wie Möglich den 2. Teil des Antrages abgeben um dann das Geld für die 8 Wochen zu bekommen.

    Und die 67% bekommst du dann in der Elternzeit komplett vom Arbeitgeber.

    LG Mel
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 26.02.2009 15:40
    Hallo Mel,

    danke für Deine Nachricht.
    Also ist es nicht rechtens, so wie bei meiner Kollegin, das die nicht das volle Gehalt hat. Sie bekommt den Anteil von der KK und von unserem Arbeitgeber bekommt Sie nicht alle Tage im Monat gezahlt, d.H. Sie bekommt nur von MO-FR gezahlt, also am Wochenende gar nicht und jetzt im Februar auch nur 28 Tage!!! Sie hat dadurch also nie das volle Gehalt wie ja immer gesagt...!
    Aber das würde mich bei unserem Arbeitgeber nicht wundern, das wäre typisch.
    Am besten ich erkundige mich dann bei meiner Retschutzversicherung!!!

    LG und Danke!
    Antwort
  • Profilfoto  Mel22
    Kommentar vom 26.02.2009 17:20
    Versteh ich nicht so ganz, Februar besteht nur aus 28 Tagen inkl. Wochenende. Wenn beide Parteien überwiesen haben, muss sie es zusammenrechen und auf 1 1/2 Monate Lohn kommen. Und nach der Geburt musst mann auf " Monate Lohn kommen.
    Antwort

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