Hallo,
letzte Woche wurde ich von meinem Arbeitgeber mündlich gekündigt, nachdem ich aus dem Urlaub wiederkam. Hatte überhaupt nicht damit gerechnet. Zumindest bin ich noch in der Probezeit. Habe mich rechtlich informieren lassen und der Arbeitgeber muss mich bis zum Ende der Probezeit noch beschäftigen, einschließlich unbez. Urlaubstage und meiner jetzigen Krankheitstage.
Die Kündigung (Begründung war total hirnrissig), die er mir geben wollte, habe ich nicht akzeptiert, ich entgegnete ihm, dass ich schwanger sei. An diesem Tage hatte ich auch einen Termin bei meinem Gyn, natürlich total aufgelöst (wegen der Begründung), hat er mich aus seiner Sicht erstmal krankgeschreiben für 2 Wochen.
Ich würde gerne auf das Geld nicht verzichten (400€ mehr als woanders), allerdings weiß ich nicht, ob ich die Probezeit dort aushalten kann. Was würdet ihr tun?
Ich möchte natürlich bis zu meinem Mutterschutz gerne arbeiten und auch nicht auf das Mutterschutzgeld verzichten, außerdem möchte ich 1 Jahr nach der Entbindung zuhause bleiben.
Bitte sagt mir eure Meinung, danke!
My Babyclub.de
Kündigung, was würdet ihr tun?
Antworten Zur neuesten Antwort
-
Eintrag vom 17.01.2010 20:33Antwort
Artikel und Info zum Thema:
-
Kommentar vom 18.01.2010 07:16HalloAntwort
Das theater hatte ich vor 7 jahren auch der arbeitgeber muß die kündigung zurücknehmen (laut Gesetz).
du kannst vor das arbeitsgericht gehen und deinen arbeitgeber verklagen er muß dich wieder einstellen. so war es bei mir. habe dann noch einpaar wochen gearbeitet wurde aber dann immer krankgeschrieben da ich eine risikoschwangerschaft hatte.
verzichte nicht auf das geld .
liebe grüße sabrina -
Kommentar vom 18.01.2010 07:16Guten Morgen Stephanie,Antwort
ich bin auch noch in der Probezeit und habe meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählt und das ich mir eben Sorgen mache, da ich noch Probezeit habe.
Da sagte mein Personalchef, dass er mich aufgrund der Schwangerschaft gar nicht kündigen darf, da ich unter besonderem Kündigungsschutz stehe!
Selbst wenn dir dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat und du innerhalb von 14 Tagen bestätigen kannst, dass du schwanger bist, muss er die Kündigung zurückziehen! Meine Freundin hatte dasselbe erlebt wie du und hat vor Gericht gewonnen!
Ich will dir nur etwas Mut machen und sagen, dass es nicht rechtens ist was dein Chef gerade tut.
-
Kommentar vom 18.01.2010 08:11Hallo,Antwort
danke für die Antworten!
Die Frage ist ja, ob dies sich lohnt, die Probezeit dort zu Ende zuführen. Falls ich jetzt mich noch woanders bewerbe, würde ich ja bis zu meinem Mutterschutz dort arbeiten können. In meinem jetzigen Vertrag endet die Probezeit Ende Mai.
Ich will aber wie gesagt auf das Mutterschutzgeld nicht verzichten, und das bekommt man ja nur in der Höhe von 13€ (Bundesversicherungsamt o. Arbeitgeberzuschuss Rest) von der Krankenkasse, wenn man bis zur Schutzfrist arbeitet. Das würde ich ja dann leider nicht bekommen, wenn ich die Probezeit zu Ende bringe.
Außerdem berechnet sich das Elterngeld aus den letzten Nettogehältern vor der Geburt - was ja für mich dann auch egal ist, da ich ja schon diesen hohen Nettobetrag auf meiner Liste habe, der mein Durchschnittsgehalt ja erhöht.
Und wie sieht das aus mit dem Assiamt (würde ich dies einmal benötigen); dann muss ich doch auch 12 Monate lang gearbeitet haben, um überhaupt Anspruch zu erlangen - ich hätte dann, wenn die Probezeit zu Ende ist, nur 11 Monate.
Helft mir :( -
Kommentar vom 18.01.2010 09:09Hallo,Antwort
also bei mir wars so, dass mein Firma Insolvenz während meiner SS angemeldet hat.. Und wir Mitarbeiter alle sofort freigestellt wurden, mit der Bitte zum Arbeitsamt zu gehen und uns dort zu melden.. Da ich noch 2 wochen bis zum MUSCHU hatte, haben die mich nicht mehr genommen und ich habe GAR nichts bekommen!
MUSCHU Geld wird bezahlt, wenn man einen festen Arbeitsvertrag hat, weil dann der AG den Zuschuss zahlt, ansonsten sinds 13€ pro Tag. (Bei mir hats sich noch zum Guten gewendet, da unsere FIrma aufgekauft wurde).
Wann soll denn das Baby zur Welt kommen?
Also Elterngeld wird der Durchschnitt von den letztzen 12 Monaten genommen. So wie ichs aber jetzt hör, hast du ja nicht lange in der Firma gearbeitet und solltest du dann ALG bekommen, wird das zum Elterngeld dazugerechnet und das fällt dann auch dementsprechend niedrig aus.
Wenn er dich gekündigt hat, heißt das ja, dass er dich nicht mehr haben möchte, ich würd da aufkeinenfall wieder zurück gehen.
Ich wurde allerdinds auch in der Probezeit schwanger und mir wurde nicht gekündigt, meine Chefin sagte, sie hätte mich so und so behalten, da ist die SS ausenvor..
Und was bitte soll ein ASSIAMT sein???
LG -
Kommentar vom 18.01.2010 09:16Hallo Stephanie,Antwort
ich habe gerade deinen Beitrag gelesen und ich habe mich auch schon gefragt wie das mit dem Elterngeld etc. abläuft.
Ich bin zwar leider noch nicht schwanger aber momentan Arbeitslos und bekomme kein Geld da mein Alg. abgelaufen ist und ich kein Anspruch auf Hartz IV habe. Sprich ich würde nur den Mindestsatz von Elterngeld bekommen. Aber nach der Elternzeit bekomme ich leider nichts mehr da ich in den letzten 24 Monate keine 12 Monate gearbeitet habe. Mir fehlen noch 2 Monate um neuen Anspruch zu bekommen.
Hast du davor irgendwo gearbeitet?
Du musst nicht am Stück 12 Monate gearbeitet haben um Anspruch zu bekommen das zählt kompl. für die letzten 24 Monate.
Hoffe konnte dir Helfen
LG -
Kommentar vom 18.01.2010 09:22Hallo,Antwort
also das Baby soll am 22.08.2010 kommen, Schutzfrist beginnt am 9.07.2010. Mein Arbeitsverhältnis geht aber nur bis Mitte Mai, ich wäre dann leider nur 11 Monate versicherungspflichtig beschäftigt und hätte dann doch auch keinen Anspruch auf ALG.
Habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen, leider müsste ich mich dann beim Amt melden, um Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Das ist echt blöde, dann wärs doch besser, wenn ich mich jetzt woanders bewerbe. -
Kommentar vom 18.01.2010 09:32halloAntwort
da du schwanger bist wird dich kein enderer arbeitgeber nehmen.
So war es bei mir. das war echt deprimierent.
habe dann vom amt ein schreiben für das mutterschaft geld bekommen
da gab es keine probleme. ich bekam insgesammt ca.1000,00 euro.
ich weiß aber nicht wie das gerechnet wurde.das war vor guten 2 jahren. jetzt bin ich wieder in elternzeit.
in dieser zeit kann sich ja auch wieder sehr viel geändert haben.
das mutterschaftsgeld wird auch an das elterngeld angerechnet.
liebe grüße sabrina -
Kommentar vom 18.01.2010 09:46@Stephanie: Du musst dich aufjedenfall beim Amt arbeitslos melden, weil du ja sonst auch nicht krankenversichert bist..Antwort
In der SS wird dich wohl wirklich niemand einstellen, dass ist ja das doofe..
Und nach den einen Jahr Elternzeit, bekommen wir ja auch nichts mehr.. Man kann danach wieder arbeiten gehen oder noch zu Hause bleiben, aber Geld bekommt man ja nur im 1. Jahr.
Ich glaub jeder hat Anspruch auf ALG.. Ich kenn eine, die hat noch nieee gearbeitet und bekommt soviel Geld vom Amt, dass sie leben kann...
Am besten du lässt dir deine Kündigung schriftlich geben und gehst dann damit zum Arbeitsamt.. dann siehst du schon wie und wann du Geld bekommst.
-
Kommentar vom 18.01.2010 09:54Hallo,Antwort
also ich habe im letzten Juli meine schulische Ausbildung fertig gemacht, ab Anfang Juli aber schon gearbeitet.
Ich habe mich bei meiner alten Firma schon beworben letzte Woche, die würden mich zum 1. Februar wieder einstellen (ist ne Zeitarbeitsfirma), wär dann sicherlich wieder 1-Jahres-Vertrag.
Raus bekomm ich da leider nur so 950€, aber das ist ja auch in Ordnung für die Zeit bis zum Mutterschutz. Da hatte ich aber nicht angekündigt, dass ich schwanger bin. Ich möchte allerdings auf keinen Fall zu Hause bleiben vor der Schwangerschaft (wieso auch). Wenn das klappen würde, wäre ich ja bis zum Mutterschutz beschäftigt, was dann auch 12 Monate wäre, und ich ja dann Anspruch auf evtl. ALG hätte (oder nicht?). -
Kommentar vom 18.01.2010 10:04Ich versteh dich jetzt grad nicht...Antwort
Wenn du bis zum MUSCHU arbeitest, dann brauchst du ja kein ALG mehr..
Du kriegst deinen normalen Lohn, aber der Schutzfrist, dass Geld von KK und AG und danach für 1 Jahr Elterngeld..
Und entweder du gehst danach wieder arbeiten oder bleibst 3 Jahre zu Hause (davon aber nur 1 Jahr bezahlt).
Sprich doch mal mit denen von der Zeitarbeitsfirma ob sie dich auch schwanger vermitteln können?
Lg -
Kommentar vom 18.01.2010 10:53Ich danke für die rege Diskussion,Antwort
ich finde es doch recht spannend, welche Rechte und Pflichten man ha und was man alles beachten muss (Deutschland hat ja doch so manche Fallen im Gesetz festgelegt).
Klar weiß ich, dass im Endeffekt alles gut laufem wird, trotzdem will man natürlich all das Beste für das Baby und natürlich auch auf kein Geld verzichten, das man eigentlich bekommen könnte.
Ich habe dem Arbeitgeber bereits ein Attest zukommen lassen, welches meine Schwangerschaft bestätigt.
Kündigungsschutz hört sich ja sehr gut an, aber leider hilft mir das ja nicht viel, da meine Probezeit ja schon vor der Schutzfrist endet.
Ich werde mich nochmals rechtlich beraten lassen, ob mein Vertrag wirklich befristet ist - im Vertrag ist es ja doch recht schwammig verfasst. -
Kommentar vom 18.01.2010 10:58Laut Arbeitsagentur habe ich übrigens keinen Anspruch auf ALG nach 11 Monaten; ich muss 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben (habe leider erst 11 Monate und davor meine schulische Ausbildung abgeschlossen).Antwort
Krankenversicherung wird mir kein Mutterschaftsgeld zahlen, wenn ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stehe bei Beginn der Schutzfrist (ich könnte jedoch im Arbeitsverhältnis mich krankschreiben lassen, diese AU muss bis in die Mutterschutzfrist reinragen, dann bekomm ichs wieder - solcher Irrsinn!).
Elterngeld berechnet sich jedoch durchschnittlich aus den letzten 12 Monaten des Nettolohns, davon 67% (sehr zufrieden damit, kann mich nicht beklagen!). -
Kommentar vom 18.01.2010 12:26Was ich noch kurz sagen wollte wegen der Jobsuche!Antwort
Du hast das Recht zur Lüge, wenn gefragt wird, ob du schwanger bist! Das ist eine unzulässige Frage und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, da du sonst im Nachteil wärst, weil dich aufgrund der Schwangerschaft niemand einstellen will.
Klar ist es doof, wenn du kurze Zeit später ankommst und sagst du bist schwanger, aber du musst auch gucken wo du bleibst und der Arbeitgeber darf dich aus rechtlicher Seite ja nicht kündigen. -
Kommentar vom 19.01.2010 15:33Hallo, war heute beim Rechtsanwalt und habe mich eingehend beraten lassen. Bin aber noch am hin- und herüberlegen, was ich mache ;) !Antwort
Übrigens war ich heute beim Arzt und habe meinen Mutterpass bekommen und bin jetzt erstmal mit meinem Kopf ganz woanders.
Wünsch euch allen noch einen schönen Tag! -
Kommentar vom 19.01.2010 15:36Und was hat dir der Anwalt geraten?Antwort
Glückwunsch zur Mitgliedsbescheinigung (Mutterpass), ist schon toll, wenn man den in Händen halten kann.
Wie weit bist du denn jetzt genau? -
Kommentar vom 19.01.2010 16:14Hallo Schneewittchen,Antwort
also wir haben die beiden Möglichkeiten durchgerechnet, und die RAin hat mir geraten, einen Aufhebungsvertrag mit meinem Chef zu vereinbaren und bei einer neuen Firma anzufangen. Allerdings ist das ja mein Ding, sie hatte mir auch nochmals gesagt, dass mein Arbeitgeber mich ja bis Mitte Mai beschäftigen muss und ich ja dort mehr Geld bekomme. Trotzdem bin ich mit der anderen Variante besser bedient. Und mein Vertrag endet dort definitiv nach der Probezeit!
Ich bin heute 9+2 Wochen schwanger :) !
Hast du auch schon deinen Mutterpass, wie weit bist du denn? Ach mensch, ich kann gar nicht warten mit meinem Verlobten das Beiblatt gemeinsam auszufüllen *lach* ! -
Kommentar vom 19.01.2010 16:20Ich bin bereits 18+0 (19. SSW.) und hab nächste Woche schon Halbzeit *staun*. Wie die Zeit vergeht.Antwort
So lange man die Schwangerschaft noch nicht so ausgeprägt sieht, hast du gute Chancen was Neues zu finden und du weißt ja, dass du die Frage, ob du schwanger bist nicht wahrheitsgemäß beantworten musst ;-) -
Kommentar vom 19.01.2010 16:20Hey, hab meinen Mutterpass auch bei 9+2 bekommen, fällt mir gerade ein. Ist ja witzig!Antwort
-
Kommentar vom 20.01.2010 15:55Hallo Stephanie,Antwort
mir ist das selbe passiert. Eigentlich darf er in der Probezeit nicht kündigen, weil Du nach Mutterschutzgesetz auch dann unkündbar bist... aber wer will sich schon gern mit einem Chef streiten, das bringt nur Ärger, Kummer und Sorgen.
Ich hab drauf verzichtet und hab meine Ruhe vor diesem RiesenA*****
ich dachte mir, meine Gesundheit ist mir wichtiger. Aufregung in der Schwangerschaft ist ja nicht so empfehlenswert, und vom ALG 1 und dem Gehalt meines Mannes können wir genausogut leben :)
Also, mach Dir nix draus, gibt wichtigeres im Leben, als Chefs ;P
LG
Heike -
Kommentar vom 20.01.2010 16:38Hallo Stephanie,Antwort
es gibt noch eine weitere möglichkeit und war das dein FA dir ein Arbeisverbot erteilt auf grund der schwierigen Situation, dies müsste bei mobbing und der gleichen problemlos gehen. Ich würde einfach mal fragen. Der Vorteil ist du bekommst 100 % deines Gehaltes weiter gezahlt und hast den Druck nicht, dein AG bekommt das Geld wieder vom Staat.
Lg Chesly
-
Kommentar vom 21.01.2010 07:03Ich bin auch arbeitssuchend, als mein Mutterschutz angefangen hat habe ich von der KK das gleiche bekommen wie beim Arbeitsamt.Antwort