Hallo zusammen
Ich hoffe das jemand von Euch eine Antwort auf meine Frage hat.
Ich bin letztes Jahr im Dezember bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, nun habe ich die Pille abgesetzt und hoffe auf eine baldrige Schwangerschaft. Da ich am Fließband arbeite müßte ich ja sofort aufhören zu arbeiten wenn es so weit ist ( so steht es ja im Mutterschutzgesetz drinne) was ist nun aber wenn mein Arbeitgeber mir in meiner Umgebung keine andere Arbeitsstelle bieten kann?
Kann er mich auch zb nach München schicken? Ich wohne im hohen Norden Flensburg. Normalerweiße muß ich dem denn ja nach gehen, aber muß ich das auch in der Schwangerschaft?
Ich hoffe auf viele nützliche Antworten.
My Babyclub.de
Zeitarbeitsfirma
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Eintrag vom 28.01.2010 18:51Antwort
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Kommentar vom 28.01.2010 19:35Hallo, also ich war bereits bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wollte bei einer nun auch wieder anfangen. Leider aber nur im Büro. Ich war vorletzte (war es vorletzte?) Woche bei meinem Rechtsanwalt und habe mich beraten lassen, da ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhielt, dieser kann mich aber aufgrund Mutterschutzes nicht kündigen. Mein Rechtsanwalt sagte mir, wenn ich mich irgendwo bewerbe und die müssen es so einem zuständigen Amt (weiß den Namen nicht) mitteilen, dass sie eine Schwangere in ihrem Unternehmen haben. Dadurch bist du geschützt und darfst z. B. nicht am Fließband arbeiten. Der Arbeitgeber muss dir eine Tätigkeit geben, die für Schwangere zulässig ist. Falls dies nicht möglich ist und die Zeitarbeitsfirma dich auch bei einer anderen Stelle nicht einsetzen kann, kann sie diesem bestimmten Amt Bescheid geben. Dieses Amt entscheidet dann, ob du gekündigt werden kannst, was in dem Falle, wenn dir die Zeitarbeitsfirma keine andere Tätigkeit vermitteln kann, zulässig wäre. Dann bekommst du aber auch am Ende Mutterschaftsgeld.Antwort
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Kommentar vom 28.01.2010 20:04Danke für deine schnelle Antwort. Aber was ist denn mit einem Beschäftigungsverbot. Ich meine wenn der Arzt mir solch eine gibt, kann ich doch nicht gekündigt werden. Und wenn mein Arbeitgeber mir keine andere Tätigkeit geben kann und mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot darauf hin gibt, darf er mich dann weit von meinem Wohnort einsetzen?Antwort
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Kommentar vom 03.03.2010 17:44hi,Antwort
wenn dein fa dir ein allgemeines beschäftigungsverbot erteil bekommt dein arbeitgeber von der besagten stelle geld für dich dh. du bekommst weiterhin dein normalen lohn, kannst aber nicht beschäftigt werden auch nicht wo anderst.
ich hab so ein beschäftigungsverbot und es läuft alles reibungslos, bekomme jeden monat mein geld und mein arbeitgeber ist damit auch zufrieden da er ja nichts zahlt für mich
lg Ches -
Kommentar vom 04.03.2010 18:40HeiAntwort
Danke für deine Antwort.
Wie ist es denn wenn ich kein Beschäftigungsverbot erteilt bekomme, weil es ja schon vom Mutterschaftsgesetz her verboten ist am Fließband zu arbeiten. Darf dann mein Ag mich weiter weg schicken?
Gibt es eigentlich auch ein nicht allgemeines Beschäftigungsverbot?
LG Mucki666 -
Kommentar vom 04.03.2010 19:00ja es könnte auf stundenweises beschäftigungsverbot reduziert werden aber keins wo besagt das eine darfst du das andere nicht (also jedenfalls wurde es mir damals von einer beraterin so erklärt) vielleicht fragst du mal deine fä ob sie dir ne telefonnummer hat von so einer beratungs..öhm tante?^^ die hat mir ganz ausführlich erklärt was ich darf was nicht und wann und wie dieses verbot greift.Antwort
lg ches