Hallo,
meine Freundin ist schwanger und wir werden im Juli Eltern. Derzeit arbeitet sie und fragt sich, welchen Urlaubsanspruch sie hat. Von ihrer PA kamen zwei Antworten. Eine war: Urlaubsanspruch pro Monat plus Schwangerschaftsurlaub, die andere war, dass der Urlaub im Schwangerschaftsurlaub enthalten ist. Was ist also richtig?
Danke,
Micha68
My Babyclub.de
Urlaubsanspruch vor Entbindung
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Eintrag vom 29.01.2010 12:35Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 29.01.2010 17:52Hallo,Antwort
also am besten erklär ich das ganze Mal mit meinem Entbindungstermin als Beispiel:
Mein vorraussichtlicher ET ist der 21.04.10
D.h. meine 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung enden am 16.06.10.
Da die Mutterschutzfrist als Beschäftigungszeitraum gilt, hat man in dieser Zeit vollen Urlaubsanspruch.
In meinem Fall bedeutet dies, das ich für volle 6 Monate Urlaubsanspruch habe. Macht bei 30 Tagen Jahresurlaub, 15 Tage Urlaubsanspruch.
Wenn euer Zwerg also im Juli zur Welt kommen soll, geht der Muschu bis in den September hinein. Somit hat deine Freundin einen Urlaubsanspruch für 9 Monate.
Meine Personalabteilung wollte das erst nicht glauben, hat mir aber dann nach dem sie im Gesetz nachgeschaut haben, eingeräumt dass es eindeutig so ist und es daran auch nix zu rütteln gibt.
Den Urlaub kann sie entweder noch bevor ihre Mutterschutzfrist anfängt abbauen, ist dies nicht möglich, muss der Urlaub solange stehen bleiben bis sie wieder arbeiten kommt. Auch wenn sie 3 Jahre Elternzeit nimmt.
So, ich hoffe ich konnte helfen.
Wenn du noch Fragen hast immer her damit.
LG -
Kommentar vom 29.01.2010 17:54P.S. Sollte das Ende der Mutterschutzfrist z.B. auf den 01.Oktober fallen, hat sie sogar noch für den vollen Oktober Anspruch auf Urlaub.Antwort
Also 10 Monate!!!
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Kommentar vom 29.01.2010 18:33Besten Dank. Fragen kommen mit Sicherheit noch reichlich.Antwort
Micha68