Hallo,
als Grundlage für die Berechnung vom Elterngeld dienen ja immer die letzten 12 Monate. Ich hatte da folgendes:
Juni bis August: Elterngeld (24 Monate Auszahlung)
Sept. bis Nov.: Arbeit, also Lohn
Dez. bis Juni 2010: Arbeitslosengeld 1
Was nehmen die als Grundlage für die Berechnung?? Zählen die 3 Monate Arbeit mit? Wird ALG mitgerechnet?
Danke für Eure Antworten :)
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Elterngeldberechnung
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Eintrag vom 17.02.2010 11:44Antwort
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