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Elterngeldberechnung

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  • Profilfoto  Bree
    Eintrag vom 17.02.2010 11:44
    Hallo,
    als Grundlage für die Berechnung vom Elterngeld dienen ja immer die letzten 12 Monate. Ich hatte da folgendes:

    Juni bis August: Elterngeld (24 Monate Auszahlung)
    Sept. bis Nov.: Arbeit, also Lohn
    Dez. bis Juni 2010: Arbeitslosengeld 1

    Was nehmen die als Grundlage für die Berechnung?? Zählen die 3 Monate Arbeit mit? Wird ALG mitgerechnet?

    Danke für Eure Antworten :)
    Antwort

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