Hallo ich bin in der 23 ssw und habe nun ein beschäftigungsverbot bekomm auf anraten meines artztes nun meine fragen 1. mein chef stellt dieses verbot aus wieso ?
2. bekomm ich mein normales gehalt oder nun weniger ?
3. wie ist das mit mein urlaub und den überstd verfällt das jetzt?
bitte helft mir da ich nicht weiter weis ist ja alles neu für mich da es meine erste schwangerschaft ist und meine hebamme kommt erst noch
vielen dank Krissi1501
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urlaub, überstd,arbeitsverbot was nun ?
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Eintrag vom 03.02.2011 11:53Antwort
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Kommentar vom 04.02.2011 21:25Hallo Krissi!Antwort
Ein Beschäftigungsverbot stellt der Frauenarzt aus,aber doch nicht der Arbeitgeber.Der hat sich nur daran zu halten.
Ich hatte auch ein BV,gleich von anfang an.Ich hab mein normales Gehalt weiter bekommen,ohne Zuschläge.
Meine Überstd.hab ich mir gestaffelt auszahlen lassen.
Ich arbeite bei der Post und mein "kleiner"Chef hatte mir erst meinen Urlaub abgebucht,aber ich hab herausgefunden,daß das nicht rechtens war und mit Hilfe unseres Betriebsrates meinen Urlaub zurückgefordert.Die Personalstelle hat mir meinen EU-Anspruch wiedergutgeschrieben.Ich muß im kommenden Sommer wieder anfangen zu arbeiten und im kommenden Urlaubsjahr kann ich dann den gutgeschriebenen Urlaub nehmen,zusätzlich zu meinem neuen EU-Anspruch.(und das sind 11! Wochen!!! insgesamt)
So ist es bei mir,ich weiß ja nicht,was du für einen Arbeitgeber hast.Bei der Post steht das in den Tarifvereinbarungen.
LG AndreaD -
Kommentar vom 04.02.2011 22:24Hallo Krissi!Antwort
Ich hatte auch gleich zu Begin der Schwangerschaft ein BV.
Darum hat sich mein Arbeitgeber gekümmert. Ich denke es kommt darauf an, in welchem Beruf Du tätig bist. Ich bin Zahnarzthelferin und da wurde vor ein paar Jahren ein gesetzliches BV eingeführt. Also war das keine Ärztliche Verordnung.
Ich habe auch weiterhin mein normales Gehalt bekommen.
Zu den Überstunden und Urlaub kann ich nix sagen.
Lg und alles Gute
Sandra -
Kommentar vom 05.02.2011 14:16Ich hatte auch von Anfang an ein BV, bin Erzieherin und habe nicht genug Schutz gegen Mumps gehabt, und da sieht es das MuSchu vor, dass man nicht arbeiten darf.Antwort
Ich habe auch mein volles Gehalt weitergezahlt bekommen, und da mein Zeitvertrag leider während der SS ausgelaufen ist, und ich somit den Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte, wurde mir der Urlaub ausgezahlt!
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Kommentar vom 05.02.2011 20:04Bei mir ist es wie bei Murmelbauch, ich war nur zusätzlich noch gegen Masern und Röteln nicht immun :-) Meinen gesamten Jahresurlaub hätte ich nach dem Mutterschutz nehmen können, dann hätte sich der Beginn meiner Elternzeit verschoben. Habe mich aber dafür entschieden, den Jahresurlaub nach der Elternzeit dran zu hängen. Ist für mich die bessere Lösung. Zudem weiß ich nicht und es konnte mir die Personalabteilung auch nicht sagen, ob es negative Auswirkungen auf das Elterngeld gehabt hätte, wenn ich den Urlaub nach dem Mutterschutz genommen hätte.Antwort