Hallo ihr lieben,
mein Fall ist folgender:
Mein erstes Kind wird am 03.Juli 2011 1 Jahr alt,
bis dahin bin ich in Elternzeit (die ich für 1 Jahr beantragt habe).
Ich würde also am 3. Juli wieder in Vollzeit an meine alte Arbeitstelle
zurückkehren.
Nun bin ich erneut schwanger, ca. in der 4 Woche, also ganz am Anfang.
Da ich einen Beruf ausübe, der sowohl körperlich als auch psychisch sehr anstrengend ist, werde ich wahrscheinlich wie auch bei der ersten Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot gehen...
Meine Fragen nun an euch:
- muss mein AG mir dann ab dem 3. Juli meinen alten Lohn wieder zahlen?
- wird anhand dieses Lohnes mein neues Elterngeld berechnet?
- stehe ich erneut unter Kündigungsschutz oder wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank für eure Antworten im voraus !!!
Mfg Susi
My Babyclub.de
Erneute Schwangerschaft in Elternzeit
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Eintrag vom 06.02.2011 22:24Antwort
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